Grevenbroich Defekte Motorhaube: Fahrer klagt gegen Autohaus

Grevenbroich · Bei der Fahrt auf der A 61 ist die Motorhaube eines Wagens aufgesprungen. Der Besitzer klagt nun gegen ein Autohaus.

"Wir waren im Juni 2014 mit meinem Fahrzeug zu viert auf der Autobahn 61 an die Mosel unterwegs. Wir wollten eine Wandertour unternehmen. Auf der Rückfahrt ist es passiert. Die Motorhaube sprang plötzlich auf", erinnerte sich jetzt der Kläger an den erschreckenden Vorfall auf der Fahrt von Grevenbroich an die Mosel.

Danach hatte der Fahrer die Autofirma, bei der er das Fahrzeug gekauft und bei der er den Wagen in der Vergangenheit mehrmals hatte warten und reparieren lassen, verklagt. Jetzt hat vor der 11. Zivilkammer des Mönchengladbacher Landgerichts die Zivilverhandlung begonnen. Die beklagte Firma bestreitet jedes Mitverschulden an dem plötzlichen Hochklappen der Motorhaube während der Fahrt und fordert, die Klage des Fahrzeugbesitzers abzuweisen.

Deshalb spielten Zeugen- und Gutachteraussagen die Hauptrolle am ersten Verhandlungstag. Zunächst erinnerte sich ein Kraftfahrzeug-Meister (47), der in dem Autohaus tätig ist, an den 24. Juni 2013. Damals sei das Fahrzeug des Klägers nach einem Verkehrsunfall in der Werkstatt des Autohauses repariert worden.

Seinerzeit musste die gesamte Frontmaske des Wagens erneuert werden. Danach sollen Fanglasche und Fanghaken, die beim Einrasten der Motorhaube eine entscheidende Rolle spielen, gefehlt haben. Doch der Zeuge konnte dazu nichts sagen. Er habe die Reparatur weder selbst durchgeführt noch kontrolliert. Danach erklärte ein Sachverständiger (57) die Ergebnisse seines Gutachtens: "Am Kraftfahrzeug des Klägers fehlten offenbar Halte- und Fangbügel. Die sind offenbar bei der Reparatur der Frontmaske nicht ausgetauscht worden."

Und: "Wenn die Motorhaube verschlossen ist, bleibt sie auch ohne Haltebügel geschlossen", war der Gutachter überzeugt. Nur wenn das Schloss der Haube nicht richtig einrastet oder der Haltebügel fehle, wäre der Unfall des Klägers auf der Autobahn zu erklären, so der Sachverständige. Das habe er bei einer Probefahrt überprüft. Mit intakter Halte-Bügel-Konstruktion könne die Motorhaube nicht aufgehen.

Nach dem Sachverständigen-Gutachten erkundigte sich die Richterin, ob man sich nicht gütlich einigen könne. Ihr Vorschlag: Der Kläger könnte ein Drittel Mitverschulden übernehmen.

Darauf reagierte der Grevenbroicher sichtlich enttäuscht. Das Gericht will einen schriftlichen Verfahrensvorschlag machen und am 12. August verkünden.

(NGZ)
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