Grevenbroich Bürgerinitiative legt Beschwerde gegen Verwaltungsgericht-Urteil ein

Grevenbroich · Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadtverwaltung Grevenbroich und der Bürgerinitiative "Rettet die Realschule Bergheimer Straße" geht weiter. Die Initiative, vertreten durch den Gustorfer Anwalt Michael Zimmermann, legt jetzt eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. März ein. Zur Begründung sagt Zimmermann: "Die Stadt hat sich mit ihrem zweiten Schreiben zum Anmeldeverfahren an der RBS undemokratisch verhalten; dies sollte nicht unsanktioniert bleiben."

 Der Streit vor Gericht um die RBS geht weiter.

Der Streit vor Gericht um die RBS geht weiter.

Foto: L. Berns

In dem Eilverfahren ging es um einen Brief, den Bürgermeisterin Ursula Kwasny unterschrieben hatte und der vor dem bedingten Zweitanmeldeverfahren für die Realschule an Viertklässler-Eltern verschickt worden war. Nach Einschätzung der Bürgerinitiative hatte die Verwaltung damit gegen den zuvor beim Gericht ausgehandelten Vergleich verstoßen. Per Vergleich hatte sich die Stadtverwaltung verpflichtet, vom 7. bis 9. März eine bedingte Zweitanmeldung für die RBS durchzuführen und dies "im gleichen Umfang zu begleiten und zu unterstützen, wie die regulären Anmeldeverfahren an den anderen weiterführenden Schulen". Zudem sollten die anmeldeberechtigten Eltern darüber zeitnah "in angemessener Form" benachrichtigt werden.

Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts teilte uneingeschränkt die Auffassung der Bürgerinitiative, rügte ausdrücklich die Stadtverwaltung, vor Gericht vertreten durch Bürgermeisterin Ursula Kwasny, und sprach von einer "Brüskierung des Gerichts".

Gemeinsam erörterten die Kammer, Vertreter von Stadtverwaltung und Bürgerinitiative das weitere Vorgehen. Die Antragsteller wollten einen Beschluss des Gerichts erreichen. Sie hatten unter anderem Anträge auf Unterlassung und Widerruf des kritisierten Info-Schreibens gestellt — ein Vorgehen, das in den Augen der Kammer aber nur dann sinnvoll gewesen sei, wenn es auch ein erneutes Anmeldeverfahren geben würde. Da Rechtsanwalt Zimmermann lediglich einen Zeitraum nach dem geplanten Bürgerentscheid ab 17. April nannte und sich nicht festlegen wollte, ob man dieses Verfahren überhaupt durchführen wollte, lehnte die Kammer alle Anträge ab.

Zimmermann betonte: "Durch ihr Schreiben hat die Stadt in einen basisdemokratischen Vorgang eingegriffen; deshalb haben wir den Anspruch, dass die Ausführungen widerrufen werden." Der Anwalt hofft eine Entscheidung vor dem Beginn des Bürgerentscheids.

(NGZ)
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