Grevenbroich Brutaler Raubüberfall im Bend — zweiter Mann vor Gericht

Grevenbroich · Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Mitte Dezember 2010 war eine Grevenbroicherin in ihrem Haus im Bend brutal überfallen worden. Die Polizei hatte damals nahezu überall im Haus Blut des Opfers gefunden, schwer verletzt hatte die 65-jährige Frau überlebt.

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In der TV-Sendung "Aktenzeichen XY" wurden die Täter später gesucht, im Februar 2013 kam es am Landgericht Mönchengladbach zu einer ersten Verurteilung. Einer der beteiligten Männer wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Jetzt muss sich einer seiner mutmaßlichen Komplizen ab dem 6. März ebenfalls in Mönchengladbach vor Gericht verantworten. "Dank einer DNA-Spur, die der Mann hinterlassen hatte, konnte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erheben", erklärt Gerichtssprecher Martin Alberring.

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Kriminalexperten der Polizei Neuss hatten die DNA-Spur an einer Wasserflasche sichergestellt, an der sich auch eine DNA-Spur des Opfers befunden hatte. "So konnte ein Zusammenhang zwischen der Tat und dem Angeklagten rekonstruiert werden", so Alberring. Die DNA-Spur konnte eindeutig einem Mann aus Rumänien zugeordnet werden. Dieser war in der Vergangenheit bereits straffällig geworden, seine DNA war deshalb in der bundesweiten Datenbank hinterlegt. Nach Informationen der Justiz soll er in seinem Heimatland bereits mehrere Jahre hin Haft gesessen haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann mit zwei Komplizen in der Tatnacht Mitte Dezember 2010 in das Haus der Grevenbroicherin eingestiegen war. Im Haus machten sich die Männer auf die Suche nach Beute, fanden allerdings nur einen Laptop und etwas Bargeld. "Wir gehen davon aus, dass sie aufgrund der geringen Beute wütend waren und ihre Wut an der Bewohnerin ausgelassen haben", so Ermittler Erik Jörg von der Neusser Kriminalpolizei.

Er war im Mai 2012 zu Gast bei Aktenzeichen XY, um dort den Fall mit Hilfe der Fernsehzuschauer aufzuklären. Die Grevenbroicherin wurde schwerstverletzt. Sie erlitt ein Schädelhirntrauma, mehrere Rippenbrüche, Platzwunden und Hämatome. Für den Prozess hat das Landgericht Mönchengladbach drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll frühestens am 13. März verkündet werden. Das Opfer wird wenig zur Aufklärung beitragen können. Die Frau leidet an einer Amnesie und kann sich an nichts erinnern.

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