Lebensgefährliche Aktion Frau spaziert über Gleise am Bahnübergang

Kapellen · Ein Spaziergang einer Frau auf den Bahngleisen am Übergang an der Talstraße blieb ohne Folgen. Der Lokführer bremste den Zug rechtzeitig ab.

 Der Bahnübergang an der Talstrasse in Kapellen.

Der Bahnübergang an der Talstrasse in Kapellen.

Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

Eine Frau ist am frühen Donnerstagmorgen, gegen 7.10 Uhr, am Bahnübergang an der Talstraße in Kapellen über die Bahngleise spaziert. Wie die Polizei mitteilt, sah ein Lokführer der Regionalbahn RB39 die Frau bei der Fahrt in Richtung Neuss kurz vor dem Bahnübergang im Gleisbereich. Er leitete sofort eine Schnellbremsung ein.

So kam der Zug rechtzeitig zum Halten und ein Unfall blieb aus. Auch nachdem der Zug abrupt bremste und hinter der 59-Jährigen zum Stehen kam, ließ sich die Frau nicht beirren und setzte ihren Weg durch den Gleisbereich weiter fort. Die alarmierte Bundespolizei stellte die Frau, holte sie von den Gleisen und belehrte sie im Anschluss über die Gefahren, die der Bahnverkehr mit sich bringt.

Erst als die Polizeibeamten erklärten, dass ein Gang auf den Schienen immer lebensgefährlich ist, wurde die Frau einsichtig und erkannte ihr Fehlerhalten an. Zuvor hatte sie laut Polizei noch deutlich zu erkennen gemacht, dass sie die ganze Aufregung um ihren Spaziergang nicht nachvollziehen konnte. Sie erklärte ihren Gang auf die Schienen damit, dass sie nach der nächsten Haltestelle Ausschau gehalten hat.

Gegen die 59-Jährige wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet. Ihr wird zur Last gelegt, dass sie einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr begangen hat. Trotz der gefährlichen Situation: Es entstanden keine Personen- oder Sachschäden. Fahrgäste der Bahn seien nicht verletzt worden, das hätten Kontrollen der Beamten in dem ausgebremsten Zug ergeben.

Die Bundespolizei warnt angesichts des Vorfalls ausdrücklich vor den Gefahren im Bahnverkehr. „Bitte versuchen sie weder Wege über die Gleise abzukürzen noch sich aus sonstigen Gründen im Gleisbereich aufzuhalten“, heißt es. Das Betreten der Bahnanlagen sei lebensgefährlich und verboten, da Züge einen langen Bremsweg sowie eine große Sogwirkung haben und nicht ausweichen können.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort