Grevenbroich Außengastronomie muss Fußgängern Platz lassen

Grevenbroich · An ein Eis im Freien mag derzeit kaum jemand denken. Mit Fragen der Außengastronomie musste sich trotzdem jetzt der Rat befassen. Die Fraktion "Mein Grevenbroich" hatte eine Anfrage gestellt, ob an bestimmten Stellen der Stadt eine Genehmigung zum Betrieb von Außengastronomie erteilt wurde, welche Auflagen dabei gelten und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen. Als Grund für die Anfrage führte die Fraktion an, dass einige Kioskbetreiber oder Gastronomen Tische und Stühle auf ohnehin schmalen Bürgersteigen positionierten, so dass ein Durchkommen für Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig sei. Auch einige Beispiele wurden genannt.

In ihrer Antwort bestätigt die Verwaltung, dass den aufgezählten Betrieben eine Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Flächen erteilt worden sei. Diese habe in der Regel ein Jahr lang Gültigkeit, Schwerpunkt der Nutzung sei zwischen April und Oktober. "Sondernutzungen dürfen keine Barriere darstellen", sagt die Verwaltung. Auflagen sollten daher die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleisten. Es müsse etwa ausreichend Restbreite zum Passieren bleiben. Um die Einhaltung der Auflagen bei den Läden zu überprüfen, gebe es stichprobenartige Kontrollen. "In der Vergangenheit war mangels Personalkapazitäten eine regelmäßige und stetige Überwachung nicht immer möglich", gibt die Stadt aber zu. Dies solle sich durch den Ordnungs- und Sicherheitsdienst künftig bessern. Zudem werde in der Verwaltung geprüft, ob "farblich dezente Markierungen" den Bereich der erlaubten Nutzung für Außengastronomie kennzeichnen sollten.

(arr)
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