Grevenbroich Auf Vollrather Höhe: Straßenrodeln verboten

Grevenbroich · Sogenannte Straßenrodler sausen die Hochhalde hinunter. Landwirte haben die Polizei informiert – weil sie schwere Unfälle befürchten.

 Die Vollrather Höhe ist für Sportarten wie das Straßenrodeln verboten.

Die Vollrather Höhe ist für Sportarten wie das Straßenrodeln verboten.

Foto: MR/Calixtocapi

Sogenannte Straßenrodler sausen die Hochhalde hinunter. Landwirte haben die Polizei informiert — weil sie schwere Unfälle befürchten.

Michael Henk aus Frimmersdorf schüttelt mit dem Kopf: "Ich halte das für kriminell, was seit gut einem halben Jahr auf der Vollrather Höhe abgeht", sagt er. Der Landwirt, der seine Felder auf dem Plateau der 187 Meter hohen Halde hat, ärgert sich über sogenannte Straßenrodler, die liegend auf ihren rollenden, Skateboard ähnlichen "Schlitten" die asphaltierten Wege des künstlichen Bergs heruntersausen. "Da kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen", warnt Henk. Der Frimmersdorfer weiß, wovon er spricht.

Zuletzt war es am Wochenende zu Beinahe-Zusammenstößen gekommen. Michael Henk war mit einem 16 Tonnen schweren Mähdrescher auf dem Weg zu seinen Feldern, als ihm einer der Sommer-Rodler mit hoher Geschwindigkeit entgegenkam, kurz vor seinem Fahrzeug eine Vollbremsung hinlegte und auf den Seitenstreifen auswich. Eine ähnliche Erfahrung hatte Henks Vater, der Ortslandwirt Klemens Henk, gemacht, als er am selben Tag mit Traktor und Anhänger auf der Vollrather Höhe unterwegs war.

Die Straße, die zum Wanderparkplatz auf der Hochhalde führt, ist öffentlich, sie darf nicht nur von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden, sondern von jedem Auto- oder Motorradfahrer. "Aus diesem Grund haben wir auch die Polizei in Neuss verständigt", erklärt Michael Henk: "Ich möchte nicht, dass es dort irgendwann einmal zu Unfällen kommt. Anders als die vielen Rennradfahrer, an die wir uns gewöhnt haben, sind diese Extremsportler nur schwer auszumachen — und das kann meiner Meinung nach ziemlich böse ausgehen."

Diese Ansicht teilt die Stadtverwaltung, die als Straßenverkehrsbehörde auch für die Ordnung und Sicherheit auf der Zufahrt zur Hochhalde verantwortlich ist. "Die Mitarbeiter unserer Verkehrslenkung warnen eindringlich vor einem Befahren der Vollrather Höhe mit Inline-Skates oder ähnlichen Sportgeräten", erklärte gestern Rathaussprecher Andreas Sterken: "Der Asphaltbelag weist Schäden auf, auf der abschüssigen Straße können zudem hohe Geschwindigkeiten erreicht werden, bei der man leicht die Kontrolle über das jeweilige Sportgerät verlieren könnte."

Sport und Spiel auf Fahrbahnen sind nach der Straßenverkehrsordnung generell untersagt. "Zwar sind wir befugt, durch Schilder das Inline-Skaten oder Rollschuhfahren auf ruhigen Anliegerstraßen zuzulassen, die sich hierfür eignen. Aus Sicherheitsgründen haben wir das bisher aber noch nicht getan", betont Andreas Sterken. Für die Vollrather Höhe kämen solche Schilder auf keinen Fall in Frage.

Trotz der Information, die von den Landwirten am Wochenende an die Kreispolizei weitergegeben wurde, sind die Ordnungshüter in Sachen "Vollrather Höhe" noch nicht tätig geworden, wie Sprecher Hartmut Batz gegenüber unserer Zeitung erklärte. Der Grevenbroicher Wache würde die Mitteilung noch nicht vorliegen.

(NGZ)
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