Grevenbroicher Ordnungsamt Wenn Herr Müller einen neuen Namen möchte

Grevenbroich · Anneliese Kopp vom Amt für Sicherheit- und Ordnung in Grevenbroich ändert rund 50 Familien- und 25 Vornamen im Jahr.

Müller, Meier, Schmidt: Wer wollte nicht schon einmal anders heißen? Den einen gefällt der eigene Name einfach nicht, andere sind durch ihn ernsthaft beeinträchtigt. Anneliese Kopp vom Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises in Grevenbroich ändert rund 50 Familiennamen und 25 Vornamen im Jahr nach Maßgaben des öffentlichen Rechts – dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

 Anneliese Kopp ist für Namensänderungen zuständig.

Anneliese Kopp ist für Namensänderungen zuständig.

Foto: RP/Julia Schüßler

Wenn Hans Müller keine Briefe mehr bekommt, da nun im Nachbarhaus ein Mann mit dem gleichen Namen wohnt, ist Kopp zur Stelle: „Die Änderung eines sogenannten Sammelnamens ist die klassische Form“, sagt Kopp. Auch Nachnamen, die Wortspielereien zulassen, werden geändert. Wenn mit dem betreffenden Namen ein Straftäter bekannt geworden ist oder ein Täter rehabilitiert werden soll, sind die Voraussetzungen ebenfalls klar. „Der Name ist dann für die Betroffenen eine Belastung“, sagt Kopp. Das Leiden müsse aber durch ein psychologisches Gutachten nachgewiesen werden. Im Falle des Hans Müller liefere die Art des Namens den wichtigen Grund, der die Voraussetzung für die Änderung sei.

Im privaten Recht bedarf es keinen Begründungen. „Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind“, fügt Anneliese Kopp hinzu. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist beispielsweise festgehalten, wie sich der Nachname nach Adoption oder für Transsexuelle der Vorname ändert. Auch ausländische Namen können der deutschen Sprache angeglichen werden. „Wenn alle diese Bestimmungen nicht zum Ziel des Antragsstellers führen, dann gibt es noch das Namensänderungsgesetz von 1938.“ Damit arbeitet die 62-Jährige seit rund 32 Jahren.

Vornamen ändert Kopp vor allem bei älteren Menschen. „Die Personen haben häufig 50 bis 60 Jahre einen Namen geführt, den sie hätten gar nicht tragen dürfen“, sagt Kopp. Wenn der Wilhelm beispielsweise immer „Willi“ genannt und der Name auch von öffentlichen Behörden übernommen wurde, werde der Name offiziell in den eigentlichen Spitznamen geändert.

Namensänderungen gelten immer nur für die Zukunft, nie rückwirkend. In der Geburtsurkunde werde aber schließlich der neue Name eingetragen. Den Namen kann sich der Antragsteller schließlich aussuchen. „Er darf aber keine neuen Schwierigkeiten in sich tragen“, sagt Kopp. Eine Änderung des Namens von „Schmidt“ in „Müller“ sei dabei nicht zielführend. Außerdem könne man sich keinen Adelstitel zulegen. „Adelstitel wurden mit dem Ende der Weimarer Republik abgeschafft. Nur die Personen und deren Nachfahren, die 1919 einen Adelstitel besaßen, dürfen den auch weitertragen“, sagt Kopp.

Kostenlos bekommen Personen nur in Ausnahmefällen einen anderen Namen von Anneliese Kopp. Andernfalls bewegen sich die Gebühren zwischen 2,55 und 1022 Euro für einen Familiennamen und 2,50 und 255 Euro für einen Vornamen. „Das ist vom Verwaltungsaufwand abhängig“, sagt Kopp.

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