Grevenbroich Abwassergebühr ist zu hoch

Grevenbroich · Die Grevenbroicher zahlen zu viel fürs Abwasser. Das erklärt der Bund der Steuerzahler NRW. Im Landesvergleich müssen die Schlossstädter überdurchschnittlich tief in die Tasche greifen – erheblich tiefer als etwa die Dormagener.

In Grevenbroich regnet es nicht mehr als anderenorts – und die Schlossstädter dürften ähnlich viel Schmutzwasser verursachen wie ihre Nachbarn. Wenn es aber ans Bezahlen geht, dann gibt's Unterschiede, müssen sie deutlich tiefer in die Tasche greifen als andere. Das hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW in einem Vergleich unter allen 396 Städten und Gemeinden im Land herausgefunden. Das Fazit von Harald Schledorn, Gebührenreferent beim BdSt: "Die Abwassergebühren in Grevenbroich sind unserer Ansicht nach zu hoch. Die Stadt liegt über dem Landesdurchschnitt und schneidet auch im Rhein-Kreis Neuss nicht gut ab. In Dormagen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sind die Gebühren niedriger."

Grundlage für den BdST-Vergleich ist ein Muster-Haushalt mit vier Personen, 130 Quadratmetern versiegelter Fläche und 200 Kubikmetern Frischwasser-Verbrauch im Jahr. In Grevenbroich muss Familie "Mustermann" 714,40 Euro im Jahr 2010 für Schmutzwasser (2,74 Euro je Kubikmeter) und Regenwasser (1,28 Euro je versiegeltem Quadratmeter) bezahlen, in Dormagen nur 499,60 Euro. Positiver Spitzenreiter im Kreis ist Kaarst, wo für die "Mustermanns" gerade mal 478,30 Euro fällig würden. Im Landesdurchschnitt fallen 669,81 Euro an, ebenfalls weniger als in der Schlossstadt.

"In Grevenbroich ist die Gebühr für Niederschlagswasser mit 1,28 Euro je Quadratmeter deutlich höher als im Landesdurchschnitt mit 77 Cent", nennt Schledorn eine Auffälligkeit. Eine andere: Landesweit stiegen die Gebühren seit 2009 um 2,4 Prozent, in Grevenbroich aber um happige 5,4 Prozent. "Wir liegen im Kreisvergleich im Mittelfeld", sagt dagegen Frank Möller, kaufmännischer Leiter des Eigenbetriebs Abwasseranlagen bei der Stadt. "Ich kenne die Dormagener Kalkulation nicht, aber wir investieren viel ins Kanalnetz. Und wir zahlen sechs Millionen für Kläranlagen an den Erftverband, diese Summe können wir nicht beeinflussen."

Der BdSt hat einen anderen Unterschied ausgemacht – beim Nominalzinssatz. Damit kalkulieren Kommunen einen Gebühren-Anteil für Zinsen ein – für Darlehen, aber auch für eigenes Kapital. "Das ist rechtsmäßig. Klare Landes-Vorgaben, wie hoch der Satz sein darf, gibt es aber nicht – das Oberverwaltungsgericht sieht sieben Prozent als Obergrenze", so Schledorn. "Während Dormagen sechs Prozent kalkuliert, nutzt Grevenbroich die Obergrenze schamlos aus." Verpflichtet dazu sei die Stadt – auch im Nothaushalt – nicht. "Die letztendliche Entscheidungskompetenz liegt beim Rat." Möller erklärt: "Wenn wir den Nominalzinssatz um ein Prozent senken, würde der Eigenbetrieb 400 000 Euro verlieren. Wir sind aber verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten."

(NGZ)
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