Goch/Kleve Viereinhalb Jahre Haft: 30-jähriger Rumäne verurteilt

Goch/Kleve · Im Strafprozess gegen einen 30-Jährigen aus Gelsenkirchen verhängte das Landgericht Kleve gestern eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung. Zudem erhielt der gebürtige Rumäne zwei Jahre und sechs Monate wegen Freiheitsberaubung mit schwerer Körperverletzung in zwei Fällen.

"Die Kammer ist davon überzeugt, dass die Aussagen der Geschädigten bei der Polizeivernehmung richtig sind", sagte Richter Frank Janßen. Auch am zweiten Verhandlungstag war die Geschädigte und damit Hauptzeugin nicht vor dem Landgericht Kleve erschienen. Der Kontakt zu ihr nach Rumänien sei abgebrochen. Dabei hätte ihre Aussage im Prozess gegen ihren Ex-Freund die Wahrheitsfindung leichter gemacht.

Im Sommer 2016 lebten beide in Deutschland, sie lernten sich über Facebook kennen. Die damals 19-Jährige arbeitete in einer Bar, doch das dort verdiente Geld soll dem Angeklagten nicht für eine "gemeinsame Zukunft" gereicht haben. Deswegen soll er sie zunächst zur Prostitution in Duisburg gedrängt haben, später soll sie zusätzlich einen Job in einem Saunaclub in Goch aufgenommen haben.

Als der Angeklagte 2017 zwischenzeitlich eine andere Haftstrafe absaß, soll die Geschädigte herausgefunden haben, dass der Angeklagte eine Ehefrau und zwei Kinder besitze und diese auch schon nach Deutschland gebracht habe. Daraufhin wollte sie sich von ihm trennen. Am 14. November 2017 soll der Angeklagte der Frau vor einer Gocher Edeka-Filiale aufgelauert, sie in den Nacken geschlagen, in ein Auto gestoßen und in die Wohnung eines Cousins nach Duisburg gefahren haben. Dort soll sie mehrere Tage festgehalten und dabei mit Schlägen und einer Stichwunde misshandelt worden sein.

Zwei Polizeibeamte schilderten am zweiten Verhandlungstag als Zeugen, was die Geschädigte in den Vernehmungen nach der Festnahme des Angeklagten aussagte. Ein Gutachter gab an, dass der Angeklagte zwar Drogen, darunter Marihuana und Kokain konsumiere, aber kein Suchverhalten vorliege. So sah es auch Richter Janßen. "Der Angeklagte ist in seiner Schuldfähigkeit nicht eingeschränkt."

(laha)
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