Goch U-3-Plätze: Warten auf das Geld vom Land

Goch · Bis zum Sommer müssen alle Städte die gesetzlichen Vorgaben für die U-3-Betreuung erfüllen, wesentlich mehr Plätze für Kleinkinder in Kitas und Tagespflege anbieten. Die Gocher sind schon ganz schön weit.

 Beim Fegen ins Zeug legen: Fürs Angebot qualifizierter Kinderbetreuung gibt es ab August zahlenmäßige Mindeststandards. Auch in Goch.

Beim Fegen ins Zeug legen: Fürs Angebot qualifizierter Kinderbetreuung gibt es ab August zahlenmäßige Mindeststandards. Auch in Goch.

Foto: Seybert (Archiv)

19 von 100 Kindern zwischen null und drei Jahren sind in Goch zum Stichtag 1. März 2012 in Kitas oder Tagespflege betreut worden. Das sind die neuesten Zahlen, die "Information und Technik NRW, das frühere Statistische Landesamt, hat. Ein kreiswert sehr guter Wert. Zum Vergleich: In Emmerich waren es 18 Prozent, in Kevelaer 14, in Geldern sogar nur 13, auch in Kleve nur 14,5 Prozent.

Aber: "Es ist noch viel zu tun, obwohl wir schon so weit sind", sagt Karl-Heinz Otto, Bürgermeister der Stadt Goch, im RP-Gespräch. "Ich bin mir sicher, dass wir die geforderte Quote von 33 Prozent früher erreichen werden, dass wir sie auch überschreiten werden." Otto erinnerte daran: Das sei schließlich eines seiner Wahlversprechen gewesen, eine funktionierende Kleinkinderbetreuung.

Dennoch fehlt vieles. Otto: "Wir haben längst alles fertig. Nun warten wir aber darauf, dass endlich das Geld vom Landesjugendamt überwiesen wird. Die Ausbauanträge der Kita-Träger in Goch sind alle vom Landesjugendamt genehmigt. Aber die Zuschusszahlungen stehen noch aus." Dass sie bewilligt würden, stehe nicht in Frage. Aber wann? "Darauf haben wir als Stadt natürlich keinen Einfluss", sagt Otto. "Ich weiß, dass die Träger gespannt darauf warten, wann sie endlich loslegen können. Ständig erreichen uns Anfragen." Aber das Ganze liege eben nicht in der Hand der Stadt.

Warum dann nicht vorher schon bauen und einrichten? So einfach ist das nicht. "Das wäre Zuschussschädlich", so Otto. Sprich: Wer jetzt schon anfängt, läuft Gefahr, einen Teil der Landeszuschüsse für die Einrichtung weiterer U-3-Plätze zu verlieren. Und das würde natürlich jede Kalkulation kaputtmachen.

Parteibuch hin, Politik her: Otto, CDU-Mitglied und CDU-Bürgermeister, spart nicht mit Kritik: "Für mich ist es nach wie vor ein Skandal, dass der Gesetzgeber des Bundes gesetzliche Ansprüche formuliert und schafft, dass er aber mit der Umsetzung der ganzen Sache die unterste Ebene, die Städte und Gemeinden nämlich, alleine lässt. Das geht so nicht. Und es kann mir auch keiner erklären, was das Betreuungsgeld für einen Sinn macht. Glaubt in Berlin jemand, dass eine Frau und Mutter, die sonst arbeiten würde, für die 100 Euro zuhause bleiben wollte — oder könnte?"

Mit der Kritik wolle er nicht anderen politischen Parteien und Gruppierungen das Wort reden — aber Kritik auch gegenüber eigenen Reihen müsse erlaubt sein. Otto machte auch klar: Was fürs Betreuungsgeld ausgegeben werden solle, könne man besser für die Erhöhung der Betriebskosten-Beteiligung von Kindertageseinrichtungen verwenden. "Denn die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden geht nicht einher mit dem, was man politisch erreichen will. Absolut dramatisch wäre es für mich, wenn nach Einführung des gesetzlichen Mindestanspruchs Städte oder Gemeinden verklagt werden, die das dann aushalten und auch noch Schadenersatz zahlen müssen."

So würde die sprichwörtliche Katze sich gleich zweimal in den Schwanz beißen — zweimal in Gestalt von Städten und Gemeinden "ganz unten".

(RP)
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