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Goch Taxiüberfall: Beschuldigter muss in die Psychiatrie

Goch · Normalerweise ist es an Richter Jürgen Ruby, Prozesse mit versöhnlichen Worten zu beenden. So war es auch gestern, doch diesmal kam ihm der Beschuldigte Frank K. zuvor: Er bedankte sich höflich für die angenehme Prozessführung und wünschte allen eine gute Zukunft.

 Taxiüberfall: Beschuldigter muss in die Psychiatrie

Taxiüberfall: Beschuldigter muss in die Psychiatrie

Foto: Andreas Probst (Archiv)

Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve unter Vorsitz von Ruby trug ihren Teil dazu bei, indem sie anordnete, den 23 Jahre alten Niederländer in der Psychiatrie unterzubringen.

Frank K. hatte im Sommer vergangenen Jahres versucht, an der Raststätte Kalbecker Forst ein Taxi in seine Gewalt zu bringen, weil er sich von dunklen Mächten verfolgt fühlte. Die Taxifahrerin aus Nimwegen leidet bis heute psychisch an der Tat. Dr. Jack Kreutz, Chefarzt der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau, sah es in seinem Gutachten als erwiesen an, dass der Niederländer an einer paranoiden Psychose leidet. Kreutz: "Solche Menschen sind von dem, was sie erleben, real überzeugt. Es handelt sich um nicht korrigierbare Überzeugungen."

Wenn es dafür noch eines Beweises bedurft hätte, lieferte ihn Frank K. gestern selbst in einem gut zehnminütigen Vortrag, der Einblicke in sein schizophrenes Wahnsystem gewährte. Im Brustton der Überzeugung erklärte er: "Ich wurde ernsthaft verfolgt, es standen Menschen vor meinem Haus mit einem Auto mit einem Käfig darin." Er habe auch eine Idee, wer dahinter stecke, denn er habe historische Forschungen über Nimwegen angestellt.

"Dabei bin ich Menschen begegnet, die mich fangen wollten." Kreutz ging davon aus, dass beim Angeklagten keine Einsichtsfähigkeit mehr vorhanden war. "Er war überzeugt, dass die Tat der einzige Weg war, sich zu retten." Was die Zukunftsprognose angeht, zeigte sich der Psychiater angesichts der Schwere der Erkrankung skeptisch. Es fehlten realisierbare Pläne zu seiner Lebensgestaltung, und es sei damit zu rechnen, dass das Wahnsystem wieder aufflackert. Staatsanwalt Daniel Klocke stellte seinem Plädoyer die Bemerkung voran, dass es nicht darum geht, den Beschuldigten zu bestrafen, sondern alles zu tun, damit er eine Therapie erhält und zugleich die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Konsequenz war die Forderung, den jungen Mann in der Psychiatrie unterzubringen. Dr. Karl Haas, K.s Verteidiger, sprach von einem bedauerlichen Vorfall, der seinem Mandanten sehr leid tue. Frank K. sei kein Krimineller. Die Strafkammer wertete das Geschehen am Kalbecker Forst als versuchten schweren Raub und konstatierte zugleich, K. könne nicht wegen dieser Tat bestraft werden, weil er schuldunfähig sei. Da Gefahren für die Allgemeinheit drohten, sei die Unterbringung erforderlich.

(RP/rl)
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