Uedem Stichtag fürs Anmelden des Osterfeuers ist der 17. März

Uedem · Wer in Uedem ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dies spätestens zehn Werktage zuvor beim Ordnungsamt im Rathaus melden. Stichtag hierfür ist in diesem Jahr der 17. März. Alle nach diesem Datum eingereichten Osterfeuer können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Gemeinde Uedem hat aus diesem Anlass im Internet auf Ihrer Homepage bei (www.uedem.de, Stichwort Osterfeuer) ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Osterfeuer veröffentlicht. Darüber hinaus steht das Anmelde-Formular zum Download zur Verfügung, das ausgefüllt beim Ordnungsamt eingereicht werden muss. Weitere Informationen gibt es bei den entsprechenden Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung unter 02825 8860.

Das Osterfeuer muss von einer in der Gemeinde verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation, einem Verein oder einem privaten Haushalt unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer sind nur dann erlaubt, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet oder erheblich belästigt wird.

(RP)
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