Uedem Sonderfall: Wirtschaftswege

Uedem · Die Bergstraße in Uedem ist bestes Beispiel. Für straßenbauliche Maßnahmen zahlen die Bürger nur ungern. Wirtschaftswege waren davon bisher ausgenommen – und das ändert sich nun. Denn die neue Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Uedem sieht in Paragraf 4, Absatz 3, folgenden neuen Passus vor: "Für Wirtschaftswege bestimmt der Rat durch Satzung im Einzelfall die Anteile der Beitragspflichtigen und die anrechenbaren Höhen."

Als Begründung führte Rainer Weber an, dass auf Wirtschaftswegen neben landwirtschaftlichen Verkehren auch Schul- und Linienbusse sowie Anlieger fahren. Hinzu werden Wirtschaftswege häufig als Schleichwege genutzt. Und schließlich gewinne der ländliche Raum zunehmend als touristisches Ziel sowie zur Freizeitgestaltung und Naherholung an Bedeutung.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort