Goch Schlüsseldienst-Prozess: Verteidiger will Staatsanwalt absetzen

Goch · Der 20. Verhandlungstag in Sachen "Schlüsseldienst" begann mit einem besonderes Antrag vom Verteidiger des jüngeren Angeklagten aus Weeze: Er wollte Staatsanwalt Hendrik Timmer wegen Befangenheit ablösen lassen.

Dieser habe Zeugen und Verteidigung unter Druck gesetzt, warf der Verteidiger ihm vor. "Timmer verstößt mit seinen Methoden massiv gegen das Objektivitätsprinzip. Er will so Einfluss auf die Verteidigung nehmen." Er sei erschüttert über die Vorgänge. Der Staatsanwalt verlasse den Boden der Rechtsstaatlichkeit, so der Verteidiger.

Seit 2007 sollen zwei Beschuldigte, ein 57-Jähriger aus Geldern und ein 39-Jähriger aus Weeze, in 1009 Fällen über eine Unternehmenszentrale in Geldern Handwerker zu Kunden in ganz Deutschland geschickt haben, zumeist für die Not-Öffnung von Türen. Die Rechnungen dafür hätten meist im dreistelligen Bereich gelegen, durchschnittlich bei etwa 500 Euro. Der höchste Rechnungsbetrag auf der Liste der Ermittler betrug 3167 Euro. Der Vorwurf lautet: Betrug und Wucher.

Staatsanwalt Timmer wurde vom Verteidiger vorgeworfen, einen schon befragten Zeugen, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, mit einer Anklage unter Druck zu setzen. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft Kleve an den Zeugen, einen ehemaligen Monteur der Deutschen Schlüsseldienst Zentrale, wurde im Gericht verlesen. Darin wurde dem Mitarbeiter vorgeworfen, an verschiedenen Betrugstaten beteiligt gewesen zu sein, außerdem wurde ihm der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit und nicht gezahlter Sozialabgaben gemacht. "Eine Aussage kann sich erheblich strafmildernd auswirken", hieß es.

Timmer nahm dazu Stellung: "Eine Ablehnung des Staatsanwaltes wegen Befangenheit sieht die Rechtsprechung nicht vor." Der Verteidiger könne nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die vorgesetzte Behörde stellen. Die Staatsanwaltschaft habe im Ermittlungsauftrag gehandelt, so Timmer. Richter Christian Henckel wies den Antrag als unzulässig ab.

Die Kammer warte jetzt das "Programm" des nächsten Verhandlungstages am 5. Juni und die Zeugenaussagen ab und werde sich dann weitergehend dazu äußern.

Ein Gutachter, der verschiedene Fälle untersucht hatte, sagte aus: "Die Sätze sind zu hoch, die Materialpreise im Wesentlichen ebenfalls erhöht."

Bei einem Fall war die Tür einfach ins Schloss gefallen, die Rechnung hatte aber über 1000 Euro betragen, weil ein Zylinder und ein Mehrfach-Verriegelungsschloss erneuert worden waren.

Da der Eigentümer das ausgebaute Material aufbewahrt hatte, konnte der Gutachter feststellen, dass der Zylinder vom Schlüsseldienst bei der Öffnung zerstört worden war und das alte Verriegelungsschloss noch funktionierte und nicht hätte ausgetauscht werden müssen. In vielen der überprüften Fälle hätte das Öffnen mit einer Karte oder einem Draht genügt.

(RP)
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