Goch/Kevelaer OW 1: Behörde weist auf komplexes Verfahren hin

Goch/Kevelaer · Zunächst hätten Hinweise auf einen Biber für Verzögerungen gesorgt, dann die Niers-Renaturierung.

Immer wieder sorgt es für Diskussionen, dass sich die Genehmigung für die Südumgehung (OW 1) verschiebt. Wie berichtet, hat das Verkehrsministerium jetzt als Termin für die Planfeststellung das vierte Quartal 2017 genannt.

In diesem Zusammenhang weist die Bezirksregierung darauf hin, dass ein solches Verfahren sehr komplex und aufwändig sei. Ein Grund dafür sei auch, dass die Renaturierung im Bereich der Niers berücksichtigt werden müsse. "Die Landstraße 486n muss die Niersaue queren. Zeitgleich zum diesbezüglichen Planfeststellungsverfahren war aber ein wasserrechtliches Verfahren zur Renaturierung der Niersaue bei der Bezirksregierung Düsseldorf anhängig. Daher musste der Ausgang des wasserrechtlichen Verfahrens zunächst abgewartet werden, um eine widersprüchliche Entscheidung im hiesigen Verfahren zu vermeiden", erläutert Dagmar Groß, Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf.

Dies zeige exemplarisch die Komplexität von Planfeststellungsverfahren, in denen sämtliche öffentlichen und privaten Belange und insbesondere auch andere anhängige Verwaltungsverfahren im Einzugsbereich des jeweiligen Vorhabens berücksichtigt werden müssten, so die Sprecherin weiter.

Zur Verzögerung des Verfahrens hatten auch Hinweise auf eine Wiederbesiedelung der Issumer Fleuth durch den streng geschützten Biber gesorgt. Infolge dieser Entdeckung wurde eine artenschutzrechtliche Bewertung durch einen Gutachter des Landesbetriebs Straßenbau eingeholt. Nach diesem Gutachten ist der Bau der Umgehungsstraße ohne Umsiedlung der Biber zulässig, auch die Trassenführung müsse deswegen nicht verändert werden.

(zel)
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