Goch Osterfeuer in Goch müssen angemeldet werden

Goch · Noch bis einschließlich zum 15. März besteht die Möglichkeit, beim Ordnungsamt der Stadt Goch schriftlich sein Osterfeuer anzumelden. Dabei gilt, dass generell ausschließlich Brauchtumsfeuer von Verbänden, Vereinen und zum Beispiel kirchlichen Organisationen genehmigt werden.

Goch: Osterfeuer in Goch müssen angemeldet werden
Foto: Busch

Verbrannt werden dürfen nur pflanzliche Grünabfälle, beschichtetes oder behandeltes Holz darf nicht verfeuert werden.

Alle Regeln und Bestimmungen zu Brauchtumsfeuern hat die Stadt Goch in einem Merkblatt zusammengestellt. Hier sind insgesamt fünfzehn Regeln aufgelistet, die exakt den gesetzlichen Rahmen vorgeben. Das beginnt bei der Art des Brennmaterials, geht über die Auswahl der Umgebung und endet mit den vorgegebenen Mindestabständen. Es ist, wie auch das Antragsformular online bei www.goch.de abrufbar (Stichwort "Osterfeuer") sowie beim Ordnungsamt der Stadt Goch erhältlich. Das Ordnungsamt kontrolliert auch in diesem Jahr an den Feiertagen, ob die Bestimmungen eingehalten werden. Bei Verstößen ist eine Geldbuße bis zu 5000 Euro möglich.

(RP)
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