Goch Osterfeuer im Gocher Rathaus anmelden

Goch · Wer in Goch in diesem Jahr ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dies spätestens zehn Werktage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt im Rathaus der Stadt anmelden beziehungsweise anzuzeigen. Um die Vorbereitungen zu vereinfachen und zu verkürzen, hat die Stadt Goch im Internet auf der Seite www.goch.de (Suchwort "Osterfeuer") ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen rund um das Osterfeuer veröffentlicht. Es steht dort ebenso wie das entsprechende Anzeige-Formular zum Download zur Verfügung. Die Formulare müssen ausgefüllt beim Ordnungsamt eingereicht werden.

Wer in Goch in diesem Jahr ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dies spätestens zehn Werktage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt im Rathaus der Stadt anmelden beziehungsweise anzuzeigen. Um die Vorbereitungen zu vereinfachen und zu verkürzen, hat die Stadt Goch im Internet auf der Seite www.goch.de (Suchwort "Osterfeuer") ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen rund um das Osterfeuer veröffentlicht. Es steht dort ebenso wie das entsprechende Anzeige-Formular zum Download zur Verfügung. Die Formulare müssen ausgefüllt beim Ordnungsamt eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Thema Osterfeuer gibt es direkt beim Ordnungsamt unter der Telefonnummer 02823 320173.

Grundsätzlich gilt bei Osterfeuern, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Nach erfolgter Anzeige meldet sich das Ordnungsamt nur dann bei dem jeweiligen Veranstalter, wenn das vorgesehene Osterfeuer den Vorschriften nicht entspricht. Eine gesonderte Genehmigung wird nicht ausgestellt.

(RP)
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