Uedem Neue Regeln für Osterfeuer

Uedem · Seit Jahrhunderten ist es an Festen wie Ostern Tradition, ein Feuer zu entzünden. In Uedem drohte der Brauch in letzter Zeit aber auszuufern.

167 gemeldete Osterfeuer gab es im letzten Jahr, somit kam allein in der Gemeinde mit den rund 8200 Einwohnern ein Feuer auf rund 50 Bürger. Die Ordnungsämter des Kreises haben deshalb in jüngster Vergangenheit nach Regelungen gesucht, der Flammen wieder Herr zu werden.

Herausgekommen ist eine Musterverordnung, auf dessen Grundlage die Gemeinde Uedem in Zukunft über Fragen wie etwa nach der Aufsichtspflicht oder nach der Haftung Fakten schaffen möchte. Gerade der Wegfall der Pflanzen-Abfall-Verordnung, nach der Pflanzenreste unter bestimmten Voraussetzungen das ganze Jahr über verbrannt werden dürfen, habe die Zahl der sogenannten Brauchtumsfeuer in die Höhe getrieben, heißt es in der Vorlage, die im nächsten Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt (am 26. Januar, 17.30 Uhr) besprochen werden soll.

Anschließend wird die Regelung auch dem Haupt- und Finanzausschuss vorgetragen, bevor sie zur Abstimmung in den Rat geht. Zu den Brauchtumsfeuern zählen neben dem Oster- zum Beispiel auch die Martins- und Johannisfeuer. Mit steigender Anzahl an Feuern stieg auch die Anzahl der Beschwerden, allen voran die der umliegenden Nachbarn von Feuerstätten.

Mit der Verordnung soll nun Nachbarschaftliches Verhältnis, Brauchtum und öffentliche Ordnung in Einklang gebracht werden. Der neuen Vorlage zu Folge benötigen die Feuer zwar keine konkrete Genehmigung, spätestens zehn Tage vor der geplanten Durchführung muss sie aber dem Ordnungsamt gemeldet sein. Feuer, die nur noch dem Zweck dienen, Pflanzenabfälle zu beseitigen, werden davon nicht mehr erfasst, selbst wenn sie an Ostern stattfinden. Sie werden deshalb zukünftig gesonderter Genehmigungen bedürfen und kostenpflichtig sein.

Brauchtumsfeuer müssen demnach auch ständig von mindestens zwei volljährigen Personen beaufsichtigt werden. Bei starkem Wind darf es nicht angezündet werden. Brennt es dann schon, ist es sofort zu löschen. Auch der Abstand zu Häusern in der Umgebung ist geregelt. Hat ein Feuer ein Volumen von einem Kubikmeter, muss es einen Mindestabstand von 25 Metern zu Wohnhäusern haben. Bei Feuerstellen mit einer Höhe von 3,50 Metern sind es sogar 100 Meter. Für sonstige Anlagen wie etwa Hallen und Flughäfen gelten noch einmal Sonderreglungen.

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