Gericht Angeklagter förderte Prostitution Minderjähriger

Die Jugendschutzkammer des Klever Landgerichtes verurteilt 28-Jährigen zu drei Jahren Haft.

 Das Gericht in Kleve.

Das Gericht in Kleve.

Foto: van Offern, Markus (mvo)

Ein 28-jähriger Mann aus Kleve ist am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Jugendschutzkammer des Klever Landgerichtes verurteilte den Angeklagten wegen der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in vier Fällen sowie der Gebrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln an Minderjährige in 13 Fällen.

Laut Feststellung der Kammer ist der 28-Jährige mehrfach zusammen mit einer Minderjährigen in die Niederlande gefahren, um harte Drogen zu kaufen. Diese hatte er dem Mädchen überlassen. Zudem machte der Angeklagte dem Mädchen den Vorschlag, „das Geld, das man für die Drogen braucht, durch Prostitution reinzuholen“, so der Vorsitzende Richter Christian Henckel. Der Angeklagte stellte auch Kontakte zu Freiern, fuhr das Mädchen dorthin und nahm das Geld an sich. Da der Angeklagte, der sich seit seiner Verhaftung in Untersuchungshaft befindet, selbst regelmäßig die Droge Crack konsumierte, ordnete die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.

Im selben Verfahren wurde der 28-Jährige zudem wegen Raubes verurteilt, und zwar unter der Einbeziehung früherer Strafen zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte laut Kammer im August 2016 zusammen mit einem mitangeklagten 23-jährigen Kalkarer einen Drogendealer per Handychat zum Gocher Bahnhof gelockt. Im Glauben, er würde 40 Ecstasytabletten und 15 Gramm Marihuana an eine weibliche Kontaktperson verkaufen, traf der Dealer am Bahnhof dann auf die beiden Angeklagten, die ihn laut Urteilsbegründung gegen eine Wand drückten und der Drogen beraubten. Anschließend musste sich der Dealer vor den Angeklagten hinknien und wurde angespuckt, stellte der Richter fest.

Der mitangeklagte 23-Jährige wurde wegen des Raubes – und weil er eine weibliche Mitinsassin auf dem Fahrtweg zum Bahnhof gewürgt hatte, also wegen vorsätzlicher Körperverletzung – zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

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