Spionage-Vorwürfe: Haftbefehl gegen Mitarbeiter von AfD-Spitzenkandidat erlassen
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Goch/Kleve Je vier Jahre Haft für Zuhälter-Paar

Goch/Kleve · Ein Ehepaar aus Rumänien zwang eine 22-jährige in Goch zur Prostitution.

Weil sie eine junge Frau aus Moldawien zur Prostitution gezwungen haben sollen, sind eine 29-jährige Frau und ihr 38-jähriger Mann (beide aus Rumänien) gestern am Klever Landgericht zu vierjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Die 2. Große Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Gerhard van Gemmeren sah es als erwiesen an, dass die in Kevelaer wohnhaften Angeklagten die junge Frau von August 2016 bis Ende 2017 in ihrer Wohnung festhielten und diese - teilweise unter Drohungen - zum Geschlechtsverkehr mit zahlreichen Freiern zwangen. Die Frau soll neben Hausbesuchen und Schichten in einem Gocher Bordell auch regelmäßig Kunden im gemeinsamen Wohnhaus in Kevelaer empfangen haben.

Dabei soll die Geschädigte und Nebenklägerin nicht die Möglichkeit gehabt haben, Freier oder bestimmte Dienstleistungen abzulehnen. Das verdiente Geld habe sie gänzlich an die weibliche Angeklagte abgeben müssen. Nur 50 bis 100 Euro wurden monatlich an den Vater nach Moldawien überwiesen.

Die heute 22-jährige Moldawierin war Mitte 2016 nach Deutschland gekommen, hatte zunächst in einem Bordell in Frankfurt gearbeitet. Weil ihr dort aber sämtliche Einnahmen abgenommen wurden, wandte sie sich an die damals ebenfalls dort tätige Angeklagte. "Die Angeklagte versprach ihr dort, dass es ihr in Kevelaer besser gehen würde und sie ihr Geld behalten dürfe", so Richter Gerhard van Gemmeren bei der Urteilsbegründung.

Tatsächlich, so der Richter, sei die junge Frau aber "vom Regen in die Traufe" gekommen - wieder wurde ihr alles abgenommen, was sie verdiente, sie durfte sich nicht frei bewegen und wurde von der weiblichen Angeklagten bedroht. "Von dem Großteil des Geldes machte sich der Angeklagte dann ein schönes Leben, indem er mit dem Mercedes durch die Gegend fuhr, dem Glücksspiel nachging, aber selbst keinen Handschlag tat. Das ist die typische Denkweise eines Zuhälters", so der Richter.

Verurteilt wurde das Paar wegen gemeinschaftlicher Zuhälterei, gewerbsmäßigem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und gewerbsmäßiger Zwangsprostitution. Neben den Prozesskosten müssen die Angeklagten auch die Kosten der Nebenklägerin tragen, wie von deren Anwältin beantragt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen von jeweils sechseinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger beantragten jeweils Freispruch, begründeten dies vor allem damit, dass die Polizeiermittlungen tendenziös geführt worden seien und die Aussage der geschädigten Zeugin nicht glaubhaft sei.

(jehe)
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