„Prophet“ von Graefenthal Gocher Sektenführer weist Missbrauchsvorwürfe vor Gericht zurück

Goch/Kleve · Missbrauch einer Minderjährigen und Freiheitsberaubung - das wirft die Staatsanwaltschaft einem führenden Mitglied einer niederländischen Sekte vor. Die Verteidigung widerspricht: Einzige Zeugin sei die angeblich Geschädigte - und an ihren Aussagen gebe es erhebliche Zweifel.

Der selbsternannten "Prophet" einer Religionsgemeinschaft kommt zum Prozessauftakt in einen Saal des Landgerichtes Kleve.

Der selbsternannten "Prophet" einer Religionsgemeinschaft kommt zum Prozessauftakt in einen Saal des Landgerichtes Kleve.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Beim Missbrauchsprozess gegen einen selbsternannten „Propheten“ einer niederländischen Religionsgemeinschaft hat die Staatsanwaltschaft am Freitag vor dem Landgericht Kleve schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben. Der Mann habe ein minderjähriges Mädchen, das mit seiner Familie in die Sekte gekommen sei, bewusst von der Familie getrennt. Nach einer angeblichen Vision von Gott habe er das Mädchen im Alter von etwa 13 Jahren entjungfert und sie jahrelang von 2006 bis 2020 immer wieder sexuell missbraucht - in insgesamt 132 selbstständigen Handlungen, trug die Staatsanwaltschaft vor. Außerdem habe er sie zeitweise in ihrem Zimmer eingesperrt und ihr das Handy abnehmen lassen.

Die Verteidigung widersprach dieser Darstellung und warf der Staatsanwaltschaft schwere Verfahrensfehler vor. Es gebe nur eine einzige Zeugin - die angeblich Geschädigte - und keine weiteren schlagkräftigen Indizien, betonte die Anwältin Pantea Farahzadi. Die Frau habe weder bei niederländischen noch bei deutschen Behörden je Anzeige erstattet. Im Gegenteil habe sie noch als etwa 14-Jährige bei einer Befragung durch niederländische Behörden - unter anderem das Schulamt - alles glaubhaft und überzeugend abgestritten.

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Foto: Schulmann/Guido Schulmann

Der Verteidiger Rüdiger Deckers sprach von „Lügenkompetenz“ der jungen Frau. Es habe keine Entjungferung durch den Angeklagten gegeben. „Sex mit Minderjährigen wäre ein absoluter Tabubruch gewesen“, betonte Deckers. „Niemand im Orden stand über diesen Regeln.“ Die Frau habe auch in der Glaubensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben.

Dass die Staatsanwaltschaft der Nebenklage - also der Vertretung der jungen Frau - volle Akteneinsicht gegeben habe, verfälsche und entwerte deren Aussagen als Zeugin, sagte Farahzadi. Die heute 26-Jährige soll am 30. Juni vor Gericht aussagen. Dabei werde voraussichtlich die Öffentlichkeit ausgeschlossen, kündigte der Vorsitzende Richter an.

Laut Anklage betrachtete sich die religiöse Gemeinschaft als auserwählt und dazu auserkoren, ihrem von Gott gesandten und mit übernatürlichen Fähigkeiten ausgestatteten „Propheten“ bedingungslos zu folgen. Der Angeklagte habe regelmäßig Sex mit mehreren Frau gehabt, er habe acht Kinder von fünf verschiedenen Frauen. Verstöße gegen von ihm vorgegebene Regeln würden intern gemeldet und in regelmäßigen Versammlungen und Gottesdiensten in der Gemeinschaft besprochen. Die Verantwortlichen müssten dann Buße tun.

In dem Prozess war gleich zu Beginn die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Dann ging es aber doch mit der Verlesung der Anklage öffentlich weiter. Der Angeklagte hatte sich zuvor nur zu seinen Personalien geäußert. Beim Betreten des Gerichtssaals verbarg er sein Gesicht hinter einer mit einem Sehschlitz vorbereiteten Aktenmappe. Als die Fotografen den Saal verlassen hatten, winkte er Menschen im Zuschauerraum zu und zeigte einen nach oben gestreckten Daumen. Mehrere Zuschauer winkten zurück.

Der Fall war im Oktober vergangenen Jahres bekanntgeworden, weil es Hinweise von außen gab, dass die damals 25-Jährige gegen ihren Willen festgehalten worden sei. Die Polizei hatte eine Razzia in einem ehemaligen Kloster gestartet und war auf 54 Menschen gestoßen, die offensichtlich der Glaubensgemeinschaft angehörten - darunter zehn Kinder. Der Angeklagte wurde festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

(top/dpa)
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