FKK van Goch Verteidiger beantragt Verfahrensaussetzung

Goch · Vor zwei Wochen sollte der Prozess gegen das Betreiberehepaar des Gocher Saunaclubs „FKK van Goch“ eigentlich fortgesetzt werden. Nun ging es weiter - die nächste Pause droht aber bereits.

 Die Angeklagten vor Gericht (Archivbild).

Die Angeklagten vor Gericht (Archivbild).

Foto: Klaus-Dieter Stade (kds)

Da zwei Prozessbeteiligte im Vorfeld allerdings Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten, konnte der Termin nicht wie geplant stattfinden. Erst am Dienstag wurde die Verhandlung am Klever Landgericht fortgeführt.Geht es nach den Anwälten der beiden Angeklagten, folgt schon bald die nächste Pause: Der Verteidiger der 59-Jährigen beantragte am Dienstag, das Verfahren auszusetzen. Die Begründung: Wichtige Unterlagen der Angeklagten lägen noch bei der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft soll die Unterlagen laut Verteidiger im Rahmen einer Durchsuchung im Jahre 2016 beschlagnahmt haben. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte die Verteidigung die Herausgabe beschlagnahmter Dinge gefordert – und auch einen Großteil zurückerhalten.

Allein: Es fehlten immer noch Unterlagen, sagt der Anwalt. So vermisse man noch 157 Ordner, ebenso wie 94 Hängeregister mit persönlichen Daten von Prostituierten. Ohne die Unterlagen, so die Verteidigung, könne man nicht mehr nachvollziehen, wer in den Jahren 2007 bis 2013 im Club arbeitete. Die Wirtschaftsstrafkammer hat noch nicht über den Aussetzungsantrag entschieden.

Der Strafprozess gegen das Gladbecker Ehepaar begann am 11. August. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, für die Jahre 2010 bis 2014 Umsatzsteuererklärungen und für die Monate Januar 2015 bis April 2016 Voranmeldungen abgegeben zu haben, welche nicht die gesamten Umsätze enthielten.

Auch sollen die Angeklagten die Prostituierten und deren Löhne nicht zur Sozialversicherung gemeldet und keine Abgaben gezahlt haben. Zudem sollen sie die Löhne von Prostituierten für den Zeitraum Mai 2011 bis April 2016 nicht beim Finanzamt angemeldet und dadurch die Lohnsteuer verkürzt haben. Insgesamt soll ein Abgabeschaden in Höhe von fast zwei Millionen Euro entstanden sein.

Der Prozess wird am 11. Dezember fortgesetzt.

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