Goch Elternbeirat kritisiert "Zwangs"-U3-Anmeldungen

Goch · Der Gocher Jugendamtselternbeirat (JAEB) unter Vorsitz von Ralf Haimerl hat sich mit einer "Information zur problematischen Situation bei der Bereitstellung von Plätzen in Gocher Kindertagesstätten" an die Öffentlichkeit gewendet. Haimerl schreibt: "Schon am 6. April 2014 meldete der JAEB Goch die problematische Situation in Goch, die Eltern zwingt, ihre Kinder in U3-Gruppen anzumelden.

Sie tun dies auch wenn erst später Bedarf für die Eltern wäre, um sicherzustellen überhaupt einen Platz in einer für sie geeigneten Kindertagesstätte zu bekommen, wenn ihr Kind über 3 Jahre ist. Je nach Größe der Einrichtung sind zum derzeitigen Zeitpunkt sogar Kinder über 3 Jahren durch Kündigung bedroht, da sonst kein Platz für die Kinder aus den U3-Gruppen wäre. Durch diesen ,Zwang' zur Anmeldungen ohne Bedarf, werden auch mehr U3-Plätze in Anspruch genommen als nötig wären, was zu einer Verzerrung des realen Bedarfes an Kindergartenplätzen in Goch führt." Weiter schreibt Haimerl: "Der JAEB Goch erinnert die Verantwortlichen nun erneut an diese Situation, denn diese hat sich weiter zugespitzt. [...] Die Kinder der Stadt Goch tragen keine Schuld an der defizitären Haushaltssituation der Stadt Goch. Die Kinder Gochs tragen keine Verantwortung für die Pflicht der Stadt Goch, ausreichend Kindergartenplätze bereitstellen zu müssen. Aber die Kinder sind die Zukunft unserer miteinander Stadt Goch."

Als Lösung schlägt der Jugendamtselternbeirat der Stadt in dem "An die Mitglieder des Jugendhilfeausschuss" adressierten Schreiben folgende Maßnahmen vor: "1. Die Kindergärten geben alle gesammelten Daten (mit vollständigen Personendaten der Eltern und Kinder, mit benötigtem Betreuungsumfang und gewünschtem Betreuungsort) zeitnah an das Jugendamt. Das Jugendamt ermittelt den exakten Bedarf (inkl. benötigtem Betreuungsumfang und gewünschtem Betreuungsort) und die Anzahl der Doppelanmeldungen für die nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschuss. 2. Erstellung eines, über den Zeitraum von vier Jahren angelegten, Jugendhilfeplans für Kinder im Alter von 0-6 Jahren. [...] 3. Bildung eines Unterausschuss im Jugendhilfeausschuss zur Anfertigung des Jugendhilfeplans unter Einbeziehung der Betroffenen. 4. Sofortige Bildung einer Arbeitsgemeinschaft "AG78" nach dem Sozialgesetzbuch. 5. Aktive Einbeziehung der Kita-Eltern VOR Entscheidungen durch die Gocher Parteien und politisch Verantwortlichen. 6. Zusammenarbeit von Jugendamt und JAEB Goch gemeinsam ausbauen.

(RP)
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