Goch Eigentümer müssen Gehwege räumen

Goch · Bei der Stadtverwaltung Goch häufen sich die Beschwerden über schlecht oder gar nicht von Eis und Schnee befreite Gehwege.

In diesem Zusammenhang macht die Stadt ausdrücklich darauf aufmerksam, dass grundsätzlich die Eigentümer von an Gehwegen grenzenden Grundstücken dazu verpflichtet sind, die Wege schnee- und eisfrei zu halten. Dies gilt teilweise auch für die Fahrbahnbereiche.

Auch wenn der Eigentümer die Winterpflichten zum Beispiel an Mieter weitergegeben hat, bleibt er trotzdem in der Verantwortung. Er muss überwachen und kontrollieren, ob diese ihre Pflichten erfüllen. Außerdem muss er den Winterdienst seines Hauses organisieren, beispielsweise durch Erstellen eines Winterdienstplanes. Kommt es zu einem Unfall, hat der gestürzte Passant unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Stadt Goch weist darauf hin, dass unter anderem im Stadtpark sowie auf dem Friedhof, den Nierswanderwegen und Spielplätzen aufgrund der unbefestigten Flächen nicht geräumt werden kann. Hier kann es zu Glatteis durch überfrierende Nässe kommen.

Einzelheiten zur Räumpflicht sind in der Straßenreinigungssatzung nachzulesen. Sie ist im Internet bei www.goch.de veröffentlicht.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort