Bestattungskultur Kalkars Eziden bekommen eigenen Friedhofsbereich

Kalkar · Ihre Gräber sollen für die Ewigkeit sein. Deshalb benötigen die Eziden Grabstellen, die zuvor nie für Bestattungen genutzt wurden.

 Alle Menschen trauern, ob mit oder ohne Religionszugehörigkeit.

Alle Menschen trauern, ob mit oder ohne Religionszugehörigkeit.

Foto: dpa-tmn/Robert Günther

In Kalkar lebt eine relativ große Gruppe Eziden (auch Jesiden geschrieben). Da sie auf Dauer bleiben, kommt es irgendwann auch zu Todesfällen und es stellt sich die Frage nach einem geeigneten Begräbnisort. Denn die Religion dieser Mitmenschen verlangt besondere Bedingungen für die Bestattung. Darauf wurde vor einiger Zeit die Stadt Kalkar angesprochen, die sich der Bedürfnisse der Eziden nun annimmt. Zum Bau- und Planungsausschuss am Donnerstag, 27. Juni, 18 Uhr, wurde das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.

Um den städtischen Friedhof entsprechend erweitern zu können, muss der Flächennutzungsplan der Stadt Kalkar geändert werden. Eine Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist notwendig. In der Sitzungsvorlage beschreibt die Verwaltung folgenden Sachverhalt: Der Verein der Eziden sei an die Stadtverwaltung herangetreten, um die Möglichkeiten einer ihrem Glauben gerecht werdenden Bestattungsform zu schaffen. „Die Bestattungsform der Eziden sieht unter anderem vor, dass die Toten nur an einer Stelle bestattet werden, in der zuvor noch kein anderer Mensch bestattet worden ist. Die Grabstätte gilt diesem Glauben nach für die Ewigkeit. Der Leichnam wird mit dem Gesicht in Richtung aufgehender Sonne beerdigt. Aktuell liegen im gesamten Kalkarer Stadtgebiet keine planungsrechtlichen Voraussetzungen für solche Bestattungsformen vor.“

Der Hauptausschuss hatte im Mai bereits über die Ergänzung der Bestattungsformen beraten und die Verwaltung beauftragt, ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren einzuleiten. Ein geologisch-bodenkundliches Gutachten habe ergeben, dass der südlich gelegene Teilbereiche des städtischen Friedhofsgeländes für einstöckige Erdbestattungen geeignet sei. Die Erweiterungsfläche grenze nördlich an einen privat genutzten Kleingarten und südlich an ein bebautes Grundstück. Die  Fläche umfasse etwa eine Größe von 1500 Quadratmeter  und sei bisher als „Parkanlage“ dargestellt.

(nik)
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