Corona-Krise im Kreis Kleve Hendricks wirbt für Corona-Hilfen des Bundes

Kreis Kleve · Neu aufgelegte Programme des Bundes sollen die Wirtschaft stärken, aber auch Familien entlasten.

 Barbara Hendricks, MdB aus Kleve.

Barbara Hendricks, MdB aus Kleve.

Foto: Susie Knoll

(nik) Um die schlimmsten Folgen der Corona-Pandemie auf die Unternehmen abzumildern, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Das Büro der SPD-Bundestagsabgeordneten Barbara Hendricks macht darauf aufmerksam, dass die Klever Abgeordnete auf ihrer Facebook-Seite Erläuterungen und Tipps dazu formuliert hat.

In dem Paket geht es um Erleichterungen sowohl für Unternehmer, als auch für Familien, Arbeitnehmer oder Mieter. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden. Es werde gehandelt, um das Land sicher durch die Krise zu führen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstütze die Bundesregierung die Menschen im Land, Unternehmen und Krankenhäuser eingeschlossen.

Zur Sicherung von Arbeitsplätzen soll es erleichtert werden, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind – und nicht wie sonst ein Drittel. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet. Das Kurzarbeitergeld kann nun rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft.

Wer wegen Schul- oder Kita-Schließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann und Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem in Höhe des Kurzarbeitergeldes von den Behörden ersetzt wird. Außerdem werde der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien mit Einkommensausfällen schnell zu helfen.

Ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der über verschiedene Instrumente verfügt, ergänzt die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch Kleinstunternehmen werden dabei berücksichtigt. Zum Schutz vor Insolvenzen wird die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September ausgesetzt. Gläubiger sollen also nicht mehr so schnell die Eröffnung von Insolvenzverfahren beantragen können.

(nik)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort