Goch Autos unerlaubt weitervermietet - Freispruch

Goch · Keine drei Stunden dauerte gestern die Verhandlung am Landgericht Kleve gegen drei Angeklagte. Dabei waren sie zuvor in einem über zwei Jahre andauernden Ermittlungsverfahren unter anderem des Betrugs verdächtigt worden, der ihnen aber schon vor dem gestrigen Hauptverhandlungstermin in weiten Teilen nicht nachgewiesen werden konnte. Auch von den letzten Anklagepunkten musste das Landgericht die Beschuldigten freisprechen.

Dabei hatten sich die Angeklagten, von denen ein in Goch wohnender 53-Jähriger früher als Rechtsanwalt tätig war, durchaus nicht korrekt verhalten. Im Zeitraum von Juli 2009 bis April 2012 leasten oder mieteten sie Luxusfahrzeuge, die sie entgegen den vertraglichen Vereinbarungen und ohne vorherige Ankündigung unter anderem an eine Autovermietung in Antwerpen zu einer teureren monatlichen Rate weitervermieteten. Dies geschah aufgrund ihrer eigenen finanziellen Notlage unter dem Deckmantel zuvor erworbener Firmen, die ihnen eine entsprechende Kreditwürdigkeit gaben. Eine Zeit lang ging dieses Geschäft auch gut. "So lange, wie die Autos immer top zurückkamen", sagte Jürgen Ruby, der Vorsitzende Richter des Verfahrens. Irgendwann seien Autos aber nicht mehr aufgetaucht, weswegen die angeklagte 49-jährige gebürtige Gocherin Strafanzeige stellte. Dadurch brachte sie selbst sprichwörtlich einen Stein ins Rollen.

Nach Ermessen der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts stellen diese Vorwürfe, welche die Angeklagten grob einräumten, aber keine strafrechtlich zu würdigende Tat dar. Ihnen konnte schließlich nicht nachgewiesen werden, dass sie die Luxusfahrzeuge beiseite schaffen wollten - zumal sie die Fahrzeuge, sofern es in ihrer Macht lag, an die Autovermieter stets zurückgaben. Beim gestern noch ausstehenden Punkt der Anklageschrift musste ein Sachverständiger dem Landgericht helfen. Er sollte klären, ob den ursprünglichen Autovermietern ein Schaden durch die Taten entstanden sei, denn nur dann liegt juristisch gesehen ein Betrug vor. Seine Antwortet darauf lautete allerdings: Nein. Somit blieb lediglich eine "Täuschungshandlung oder Vertragsverletzung", so Ruby, die allenfalls eine Autovermietung in einem zivilgerichtlichen Schadensersatzprozess geltend machen könnte.

(RP)
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