Bildung für den Nachwuchs Weiterführende Schulen in Goch starten ihre Anmeldephasen

Goch · Die vier Bildungseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt bieten nach vorheriger telefonischer Absprache zu verschiedenen Zeiten Termine für Eltern und Kinder an.

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Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Goch beginnt. Alle Kinder müssen direkt bei den jeweiligen Schulen angemeldet werden. Dazu ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen, der Masern-Schutznachweis (Impfausweis) und das letzte Zeugnis der Grundschule einschließlich Grundschulempfehlung und Anmeldeschein. Auch ein Passfoto wird verlangt; angemeldet werden darf das Kind nur an einer einzigen Schule.

Die Gemeinschaftshauptschule Gustav-Adolf an der Wiesenstraße, die im gebundenen Ganztag geführt wird, nimmt Anmeldungen vom 17. Februar bis 5. März, montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 14 bis 16 Uhr entgegen, jeweils nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 02823 93400).

An der Leni-Valk-Realschule (Leni-Valk-Straße 37, Telefon 02823 411760, sind Anmeldungen vom 17. bis 26. Februar montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr möglich, freitags von 8 bis 12.30 Uhr (nach vorheriger telefonischer Absprache).

Das Städtische Gymnasium, Hubert-Houben-Straße 9, Tel. 02823 92950, erwartet Anmeldungen vom 1. bis 5. Februar, montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr nach vorheriger telefonischer Absprache. Das Anmeldeformular ist auf der Homepage zu finden. Im selben Zeitraum nimmt das Gymnasium Anmeldungen für die Einführungsphase der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufe 10/EF) entgegen. Aufgenommen werden Schüler der zehnten Klasse der Real- und Hauptschule mit Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Einige Tage früher finden die Anmeldungen zur Gesamtschule Mittelkreis (Südring, Tel. 02823 928160) statt. Vom 1. bis 3. Februar findet die Online-Terminvergabe für die Jahrgangsstufe 5 statt. Wer berechtigt ist, sich zur Oberstufe anzumelden, kann dies am 8. und 9. Februar von 14 bis 16 Uhr.

Generell gilt, dass die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung NRW einzuhalten sind. Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gilt Masken- und Abstandspflicht.

(nik)
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