Goch/Weeze Airport - Musterklage erfolgreich

Goch/Weeze · Die rund 100 Kläger, die vom Flughafen Niederrhein Entschädigungsleistungen dafür bekommen haben, dass sie von Flugzeuggeräuschen betroffen sind, sollten dieses Geld versteuern, befand das Finanzamt Kleve.

Ein Betroffener hatte seinen Steuerberaterbeauftragt, für ihn Klage zu führen, denn eine Entschädigung sei schließlich nur ein Schadenersatz und nichts, was sein Vermögen erhöhe. Steuerberater Hubert van Meegen legte die Sache als Musterklage an und gewann, wie Karl-Heinz Kandolf als Vorsitzender der Flughafengegner der RP gestern mitteilte. Das Finanzgericht in Düsseldorf habe rechtskräftig zugunsten des Klägers entschieden. Die vom Finanzamt eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesfinanzhof (IX B 140/14) als unbegründet zurückgewiesen.

"Nun kann sich das Finanzamt überlegen, ob es nur bei meinem Mandanten auf die Versteuerung der Entschädigungsleistung verzichtet oder bei den übrigen 99 Betroffenen auch", so van Meegen. Insbesondere Bewohner von Winnekendonk hatten gegen den Flughafen geklagt. Pro Kläger sollen 5000 Euro ausgezahlt worden sein, die etwa für Lärmschutz verwendet werden konnten.

(nik)
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