Geldern „Wir schützen das Vermögen“

Geldern · Der Vorstand der Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm und Luftverschmutzung widerspricht der Klage eines Mitglieds, die Vorstandswahl 2006 müsse wiederholt werden. Auch der Bereicherungsvorwurf sei absurd.

KEVELAER/WEEZE Die Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm und Luftverschmutzung widerspricht den Inhalten der Klage, mit der ein Vereinsmitglied jetzt die Wiederholung der Vorstandswahl vom Oktober 2006 und die Einsetzung eines Notvorstands vor dem Amtsgericht Geldern erstreiten will.

„Eine solche Klage ist der Aktionsgemeinschaft bisher nicht zugestellt worden“, so die Vorsitzende Heike van Straelen und Geschäftsführer Dr. Helmut Bolten gestern im Gespräch mit der RP. Zudem seien die wesentlichen Vorwürfe, die die Rheinische Post aus der Klageschrift zitiert hatte, in der Sache falsch.

„Verantwortlich für die Einladung der Vereinsmitglieder zur Jahreshauptversammlung 2006 war nicht die jetzige Vorstandsvorsitzende, sondern der damalige Ahmet Siegel“, behauptet der Vorstand – während Siegel seinerseits den Vorwurf in einer eigenen Presseerklärung untermauert: Der Termin sei ohne seine Mitwirkung festgelegt worden, er habe weder eingeladen noch organisatorisch daran mitgewirkt.

„Voraussetzungen fehlen“

Der Vorstand der Aktionsgemeinschaft bleibt dabei: „Die Einberufung der Jahreshauptversammlung ist anhand der damals aktuellen Mitgliederliste ordnungsgemäß erfolgt. Und der Vorstand ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß in geheimer Wahl gewählt worden.“ Auch zweifelt der Vorstand um die Familienrichterin Heike van Straelen an, dass überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abberufung des Vorstandes und zur Stellung eines Notvorstandes gegeben seien.

Gänzlich unrichtig sei auch der Vorwurf der Bereicherung. Es treffe zu, dass dem Kassierer des Vereins mit Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern für die Anschaffung eines Computers ein Zuschuss von 340 Euro bewilligt worden sei, was 30 Prozent des Anschaffungspreises entsprochen habe. Allerdings habe der Kassierer über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren seinen privaten Computer für die Vereinsarbeit genutzt, der durch die überwiegende Nutzung für die Vereinsarbeit irreparabel defekt geworden sei.

„Sämtliche Ausgaben des Vereins sind von den Kassenprüfern geprüft und genehmigt worden. Dem Kassierer ist durch die Jahreshauptversammlung Entlastung erteilt worden“, betont der Vorstand. Auch seien gegen den Verein – anders, als in der Klage dargestellt – nicht sechs, sondern nur vier Klagen zugestellt worden. Die Angabe des Klägers, der nun auf Wahlwiederholung besteht, die Vorsitzende habe sechs Klagen gegen den Verein provoziert, sei unzutreffend: „Der Verein verteidigt sich gegen die erhobenen unberechtigten Forderungen, um das Vereinsvermögen zu schützen.“

Vorsitzende nicht beteiligt

Dass mit der Vertretung des Vereins der Ehemann der Vorsitzenden, Rechtsanwalt Rüdiger van Straelen, beauftragt worden sei, sei ohne Mitwirkung der Mitwirkung der Vorstandsvorsitzenden erfolgt: „Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes war nötig zur Rechtsverteidigung. Der Vorwurf der Bereicherung ist absurd.“

(RP)
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