Kommentar Wer eine zweite Chance bekommt

Die Kluft zwischen Gerechtigkeitsempfinden und Rechtsprechung ist kein Dauerzustand. Aber sie wird immer wieder mal deutlich. So wie gestern während der guten Diskussionsveranstaltung in der Aula der Liebfrauenschule Geldern.

Einige Wortmeldungen speisten sich aus dem Unbehagen wegen eines vermeintlichen Messens mit zweierlei Maß. Etwa, wenn der Raubkopierer von Musikdateien ähnlich lange hinter Gitter muss wie jemand, der ein Kind missbraucht hat. Zur Einzelfallentscheidung ist die Justiz angehalten. Und Täter sollen immer eine zweite Chance bekommen. Eine zweite Chance, die manches Opfer nicht bekommen hat. Das Unbehagen mag wohl auch daher rühren.

MICHAEL KLATT

(RP/rl)
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