Geldern Weniger Menschen im Kreis benötigen die Grundsicherung

Geldern · Erneut ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften leicht gesunken. Aktuell leben in den 9289 Bedarfsgemeinschaften (minus 57 zum Vormonat) insgesamt 17 133 Menschen, die - teilweise auch nach einer Vermittlung in Arbeit - auf Sozialleistungen angewiesen sind. 12 739 von ihnen sind so genannte "erwerbsfähige Leistungsberechtigte", von denen jeder zweite zwischen 25 und 49 Jahre alt ist. Bei den 4394 Sozialgeldempfängern handelt es sich in der Regel um Kinder.

Die aktuelle Auswertung "Grundsicherung für Arbeitsuchende" des Jobcenters Kreis Kleve für den Monat Juli weist wieder hohe Vermittlungszahlen in den ersten Arbeitsmarkt auf. So konnten im Juni insgesamt 344 Integrationen realisiert werden.

"Besonders erfreulich ist der hohe Anteil an Vermittlungen in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung. Fast jeder Zweite hat solch eine Stelle ", erläutert Günter Franik, Leiter des Fachbereichs Jugend, Soziales und Jobcenter, die jüngsten Zahlen. "Das sind 158 Chancen auf Unabhängigkeit von Sozialleistungen." Weitere 66 Personen konnten in eine Teilzeitbeschäftigung vermittelt werden, 101 nahmen eine geringfügige Beschäftigung auf. Insgesamt 14 Personen begannen eine Ausbildung und fünf Leistungsberechtigte wurden in eine sonstige Beschäftigung, beispielsweise in die Selbstständigkeit, vermittelt.

Kreisweit gibt es derzeit im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils etwa 230 Widersprüche und Klagen (etwa 2,4 Prozent). Dies liegt unterhalb der Quoten in Nordrhein-Westfalen (Widersprüche 4,2 Prozent und Klagen 2,7 Prozent). Pro Monat verzeichnet der Kreis Kleve im Bereich der Widersprüche rund 70 Zu- und Abgänge.

Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich zehn Wochen. Danach wird der Widerspruch zurückgenommen, abgewiesen, ihm wird abgeholfen oder er erledigt sich anderweitig. Vier von fünf Widersprüchen erledigen sich durch dieses Verfahren und werden nicht in einem Gerichtsverfahren weiter verfolgt. Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, kann der Leistungsberechtigte Klage erheben. Rund 15 Klageverfahren sind es, die monatlich dem Kreis Kleve zugehen oder die abgeschlossen sind. Thematisch beziehen sich die so genannten Rechtsbehelfe "Widerspruch" und "Klage" beispielsweise auf den Bereich "Kosten der Unterkunft" (etwa 24 Prozent), auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen (rund 17 Prozent) und auf den Bereich "Sanktionen" (rund 11 Prozent).

Im Vergleich zum Land Nordrhein-Westfalen erledigen sich weit überdurchschnittlich viele Widerspruchs- und Klageverfahren durch Rücknahme des Rechtsbehelfs durch den Leistungsberechtigten. 35 Prozent der Widersprüche im Kreis Kleve (NRW: 8 Prozent) werden zurückgenommen, bei Klagen sind es 76 Prozent (NRW: 49 Prozent).

Franik: "Im Rahmen des Anhörungsverfahrens bei einem Widerspruch erläutert der Kreis Kleve die Überprüfung der strittigen Zahlen. Häufig sind diese Informationen für die Kunden hilfreich, so dass sie nicht auf einem förmlichen Widerspruchsbescheid bestehen, sondern den Widerspruch mit der beigefügten Rücknahmeerklärung zurücknehmen." Im Klageverfahren seien vergleichbare Effekte nach der Erörterung durch das Gericht festzustellen.

Im Kreis Kleve erhalten rund 6,5 Prozent der Einwohner die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dies stellt sowohl im Vergleich zu Bund (7,6) und Land (9,5) als auch zu den Nachbarkreisen Wesel (7,9) und Viersen (7,0) einen vergleichsweise guten Wert dar.

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Juni ein Gesamtbetrag in Höhe von 9,39 Millionen Euro aufgewendet. Auf den Kreis Kleve und die Kommunen entfielen hiervon etwa 2,5 Millionen Euro.

Im Jahr 2015 wurden bisher (Januar bis Juni) rund 55,3 Millionen Euro aufgewendet.

(RP)
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