Wassersport Blaue Lagune startet mit dem Sportbetrieb

Wachtendonk · Christian Kirsch, Geschäftsführer der Wachtendonker „Blaue Lagune“, reagiert auf Gerichtsurteil und öffnet die Wasserski- und Wakeboard-Anlage.

 Für Wakeboarder öffnet die Blaue Lagune wieder.

Für Wakeboarder öffnet die Blaue Lagune wieder.

Foto: Kaiser, Wolfgang (wka)

Die Blaue Lagune in Wachtendonk nimmt an diesem Wochenende ihren Wasserski- und Wakeboard-Betrieb wieder auf. Geschäftsführer Christian Kirsch sieht die Grundlage dafür in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in einem Fall aus Dormagen.

Die von der Stadt verfügte Schließung einer Wasserskianlage nach Maßgabe der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) hält die 29. Kammer für rechtswidrig. Damit gab sie einem entsprechenden Eilantrag der Betreiberin statt. Zur Begründung führte die Kammer aus: Bei der Wasserskianlage der Betreiberin handele es sich um eine Sportanlage unter freiem Himmel im Sinne der CoronaSchVO. Die dort angebotenen Betätigungen des Wasserskifahrens und Wakeboardens seien als Freizeit- und Amateursport zu qualifizieren. Es handele sich um anerkannte Sportarten. Für die Kammer sei nicht erkennbar, welche Gesichtspunkte der Freizeitgestaltung diese sportliche Betätigung überlagern und sie insgesamt zu einer untersagten Freizeitaktivität im Sinne der CoronaSchVO machen sollten. Angesichts der übrigen Einschränkungen durch die CoronaSchVO sei die Betreiberin auf ihr Kerngeschäft beschränkt, ihren Gästen das Wasserskifahren und Wakeboarden unter Nutzung eines Wasserskilifts zu ermöglichen. Dagegen entfielen insbesondere sämtliche Angebote, die zu einem Verweilen oder geselligen Beisammensein an der Wasserskianlage einladen könnten.

Kirsch hatte in einem Interview mit der RP sein Unverständnis darüber geäußert, dass der Betrieb von Skiliften laut der Corona-Schutzverordnung erlaubt sei, der Betrieb von Wasserskiliften jedoch nicht. Einer seiner Kollegen habe jetzt erfolgreich die juristische Entscheidung gesucht.

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