Kontrolle auf A40 bei Wachtendonk Straftäter muss nicht in Haft, weil der Vater zahlt
Wachtendonk · Bei den Kontrollen an der Grenze gehen der Polizei immer wieder gesuchte Täter ins Netz. Jetzt nahm sie auf dem Autobahnrastplatz Tomm Heide gleich zwei Männer fest.
Seit dem 13. September kontrolliert die Bundespolizei auch an der Grenze zu den Niederlanden wieder stichprobenartig. Immer wieder gehen der Polizei dabei gesuchte Täter ins Netz. So auch am Donnerstag. da konnten so gleich zwei per Haftbefehl gesuchte Männer ausfindig gemacht werden.
Zunächst kontrollierten Beamte der Bundespolizei auf der Autobahn 40 bei Wachtendonk auf dem Rastplatz Tomm Heide um 13.15 Uhr einen Wagen. Beim Abgleich der Daten des 20-jährigen Beifahrers mit den polizeilichen Fahndungsbeständen stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Essen mit Haftbefehl gesucht wird. Zuvor hatte das Amtsgericht Gelsenkirchen Strafbefehl wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Rumänen erlassen. Danach hat er eine Geldstrafe von 1740 Euro zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 58 Tagen zu verbüßen.
Der Vater des jungen Mannes zahlte schließlich die Geldstrafe. Daher konnte sein Sohn weiterfahren und ihm blieb das Gefängnis erspart.
Wenig später machten die Beamten an der selben Stelle den nächsten Fang. Auch in diesem Fall ergab der Abgleich der Daten des Beifahrers mit den Fahndungsbeständen, dass ein offener Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis besteht. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte Haftbefehl erlassen nachdem das Amtsgericht Frankfurt zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 5750 Euro bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von 115 Tagen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhängt hatte. Da der 39-jährige Albaner die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt gebracht.