Geldern Unterhalt vom Kreis: Familien entlastet

Geldern · Das neue Unterhaltsvorschussgesetz regelt, dass allein Erziehende länger und auch für ältere Kinder Geld der öffentlichen Hand bekommen, wenn der Ex-Partner nicht zahlt. Mehr Personal, 1000 Fälle für die Kreisverwaltung.

Es war ein andauernder Kampf. Nervtötend für die Mutter, belastend auch für die Kinder. Würde Holger T. in diesem Monat seinen Verpflichtungen als geschiedener Vater nachkommen? Zahlte er für Henry und Judith, oder "vergaß" er es einmal mehr? Immer dann, und das war häufig der Fall, wurde es nicht erst am Monatsende finanziell eng für die Familie. Dass der Ex-Mann selbst nicht viel Geld hat, weiß Sabine T. natürlich, aber verschonen kann und will sie ihn nicht. Die berufstätige Mutter braucht den Unterhalt, um über die Runden zu kommen. Seit Mitte vergangenen Jahres hat sich die Situation für Familie T. und zigtausende andere etwas entspannt. Der Staat tritt im Falle säumiger Zahler in Vorleistung - jetzt auch für Kinder, die älter als zwölf Jahre sind.

In der nächsten Sitzung des Kreis Klever Jugendhilfeausschusses wird am kommenden Donnerstag über den Stand der Dinge beim Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) informiert. Die Fraktion der Grünen hat nämlich angefragt, wie sich die Änderung auf den Kreis Kleve auswirkt - organisatorisch, personell, finanziell. Die Antworten der Kreisverwaltung in Kurzform: Durch Umstrukturierung der Stellen gelingt es (bisher), mit zwei zusätzlichen Mitarbeiterinnen, aber nur wenig zusätzlichen Stunden, die Anträge auf UVG-Leistungen zu bearbeiten. Rund 1000 laufende Fälle gibt es derzeit, die resultieren aber nur aus den Kommunen ohne eigenes Jugendamt. Zählt man die Fälle aus den größeren Städten dazu, sind es vermutlich doppelt so viele.

Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, konnten auch früher schon Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Die Höhe richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Der Unterhaltsvorschuss beträgt nach dem neuen Gesetz für Kinder bis fünf Jahre 150 Euro (seit 1. Januar 154), von sechs bis zu elf Jahren 201 (205) Euro, Zwölf- bis 17-Jährigen stehen je 268 (273) Euro zu. "Dass mit 18 Jahren Schluss ist, müsste noch geändert werden. Zumindest bis eine Ausbildung abgeschlossen ist, sollte weiter gezahlt werden", findet Birgitt Höhn. Der Bund hat den von ihm getragenen Teil der UVG-Aufwendungen von einem Drittel auf 40 Prozent erhöht. Den Rest teilen sich Land und Kommunen (im Ergebnis Reduzierung des kommunalen Anteils von 53,3 auf 30 Prozent).

Ganz wichtig ist, das die Höchstbezugsdauergrenze gekippt wurde: Früher zahlten die Kommune maximal sechs Jahre lang und maximal so lange, bis die Kinder zwölf Jahre alt waren. "Das konnte bedeuten, dass die Überweisungen schon für Sechsjährige eingestellt wurden", erzählt Höhn - wenn abwesende Väter von Geburt an ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkamen.

Birgitt Höhn wünscht sich, dass für das neue Gesetz staatlicherseits - oder eben auch über Kreise und Kommunen - mehr "geworben" würde, denn sie habe den Eindruck, dass viele Frauen noch nicht umfassend über ihre erweiterten Rechte informiert seien. "Man muss auch wissen, dass es nicht gerade angenehm ist, den Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Es wird nämlich durch die Kommunen genau überprüft, ob die Gegenseite nicht doch Zahlungen veranlasst hat. Dazu müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse darlegen und dem Amt umfassende Kontoauszüge zur Verfügung stellen", sagt die Grünen-Politikerin. Das könnten Betroffen schon als diskriminierend empfinden. "Hinzu kommt, dass allein Erziehende meist sehr viel um die Ohren haben und den bürokratischen Aufwand für den Antrag oft scheuen", so Höhn.

Wichtig zu wissen ist, dass Familien, die von Hartz IV leben, nicht vom UVG betroffen sind. In ihren Sozialhilfesatz ist das Geld für die Kinder schon einberechnet. Geld nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bekommen nur Frauen, die ein eigenes Einkommen haben. Da viele jedoch in Teilzeit arbeiten oder nicht viel verdienen, können sie auf Unterhalt kaum verzichten. Das müssen sie nun auch nicht mehr. Die säumigen Elternteile bleiben natürlich dennoch zahlungspflichtig. Bund und Land versuchen, sich das vorgeschossene Geld von ihnen zurückzuholen.

(RP)
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