Geldern Syrer erhalten pauschal Asyl

Die Kommunen des Kreises sind durch die Aufnahme und Unterbringung enorm gefordert und am Ende ihrer Möglichkeiten. Durch 229 freiwillige Ausreisen und etwa 100 Abschiebungen im vergangenen Jahr konnte den Städten und Gemeinden zumindest etwas Luft verschafft werden.

Doch gibt es noch andere Bereiche, die den Kommunen große Probleme bereiten. Wie vielschichtig die Thematik Asylrecht ist, zeigt ein Beispiel aus dem Bereich Gesundheit. So führen etwa Erkrankungen von Asylbewerbern dazu, dass eine Abschiebung entweder erschwert oder nahezu unmöglich wird. Dies gelte besonders bei psychischen Beschwerden etwa durch Kriegserfahrungen, so Büscher. Gutachten müssen angefertigt werden. Häufig kommt der Amtsarzt abschließend zu der Diagnose, dass die Person trotz dieses Krankheitsbildes in der Lage ist, abgeschoben zu werden. Aufgrund eines möglichen Suizids, die Rückführung gilt als psychisch belastend, muss der Flüchtling während der kompletten Reise von einem Arzt begleitet werden. "Das sind sehr komplexe Themen, die nicht nur viel Aufwand erfordern. Auch hier werden die Kommunen mit extremen Kosten belastet", sagt Büscher. Zudem muss das aufnehmende Land mitteilen, wo eine Anschlussbehandlung erfolgt und von welchem Arzt. Geschieht das nicht, kann der Migrant nicht abgeschoben werden. Zumal aufnehmende Staaten sich in der Regel nicht bereit erklären, medizinische Vorgaben aus Deutschland zu erfüllen.

Anfang 2015 lebten etwa 1.100 Asylbewerber im Kreis Kleve. 3.300 Flüchtlinge kamen während des Jahres hinzu. Ende 2015 waren es 3642. Die Differenz von 776 resultiert aus positiv beschiedenen Anträgen, freiwillig wieder ausgereisten oder abgeschobenen Flüchtlingen. Syrern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuletzt pauschal Asyl zuerkannt. Dies mache allein ein Drittel der 776 aus, so Georg Büscher.

Zusätzlich standen 2015 kreisweit bis zu 3379 Plätze in Notunterkünften zur Verfügung.

(peja)
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