Interview Mischa Müller Kurzarbeit statt Kündigungen: So geht es

Die Steuerberatungskanzlei Dr. Müller-Hufschmidt aus Straelen hat alle wichtigen Informationen gesammelt. Bis zum 31. März müssen sich Unternehmen noch melden, die für diesen Monat profitieren wollen.

 Mischa Müller von der Straelener Steuerberatungskanzlei Dr. Müller, Hufschmidt

Mischa Müller von der Straelener Steuerberatungskanzlei Dr. Müller, Hufschmidt

Foto: Claudius Holzmann

Warum ist Kurzarbeit in der Corona-Krise ein so wichtiges Instrument für die Wirtschaft?

Mischa Müller 2008 hatten wir die ganz große Finanzkrise. Deutschland wurde von anderen europäischen Nationen dafür bewundert, dass es das Kurzarbeitergeld gab. Dadurch waren die Unternehmen in der Lage, nach der Krise wieder schnell zu reagieren und zu produzieren, weil keine neuen Leute erst wieder eingestellt oder angelernt werden mussten. Kurzarbeit soll also Kündigungen verhindern.

Wie funktioniert das Ganze?

Müller Wenn Unternehmer feststellen, dass aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr genug zu tun ist, weil Kunden wegbleiben oder Produkte nicht mehr zugeliefert werden, können sie ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Auch wenn der Mitarbeiter nur noch die Hälfte arbeitet, bekommt er aber nicht nur die Hälfte an Lohn, sondern es wird vom Staat aufgestockt. Durch das Kurzarbeitergeld erhält der Arbeitnehmer mehr Geld als nur den halben Lohn. Der Unternehmer finanziert das Ganze aber etwa zwei Wochen vor.

Für welche Branchen kommt überhaupt Kurzarbeit in Frage?

Müller Voraussetzung ist, dass sie durch die Krise weniger zu tun haben. Das gilt zum Beispiel gerade nicht für den Lebensmitteleinzelhandel. Aber ansonsten gibt es viele Branchen, die betroffen sind. Und um betriebsbedingte Kündigungen abzuwenden, ist die Kurzarbeit das Mittel der Wahl.

Wie wird das Thema Kurzarbeit von den niederrheinischen Unternehmen angenommen?

Müller Wir haben sehr viele Anfragen von Unternehmen, die sich interessieren. Viele möchten einfach darauf vorbereitet sein in die Kurzarbeit zu starten, weil sich die Lage schlagartig verändern kann. Das Gute ist: auch wenn man bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit für 50 Prozent beantragt und man hat später doch mehr zu tun, dann ist das kein Problem. Dann lässt sich das wieder ändern und man bekommt weniger Kurzarbeitergeld. Und von der Kurzarbeit müssen auch nicht alle Mitarbeiter betroffen sein. Wir als Steuerberater dürfen dazu allerdings keine Rechtsberatung anbieten.

Wer sich für Kurzarbeit entscheidet, muss sich ein beeilen, oder?

Müller Ja, bei der Kurzarbeitregelung sind Fristen einzuhalten. Wer schon im März davon profitieren möchte, muss sich bis zum 31. März bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben.

Wo ist die Übersicht zu finden?

Müller Zu finden sind die Informationen, die wir ständig aktualisieren, auf https://www.lohnbits.de/kurzarbeit.

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