Natur in der Stadt Straelen will mehr Grün fördern

Straelen · Förderanträge für einen Baum auf dem Grundstück sowie für Dach- und Fassadenbegrünung können von den Bürgern ab sofort gestellt werden.

 Mehr Grün in der Stadt verbessert das Klima. 
  Archivfoto: Stadt Dormagen

Mehr Grün in der Stadt verbessert das Klima. Archivfoto: Stadt Dormagen

Foto: Stadt Dormagen

Einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas soll das neue Förderprogramm der Stadt Straelen „GrünPlusStraelen“ leisten. Nachdem der Rat Ende vorigen Jahres grünes Licht für das städtische Förderprogramm gegeben hatte, stehen nun die Mittel im Haushalt 2022 bereit. Das Programm besteht aus zwei Förderbausteinen.

Ab sofort können interessierte Bürger Anträge auf Förderung eines Baumes je Privatgrundstück sowie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung stellen. Die Antragsformulare stehen auf der Internetseite der Stadt unter www.straelen.de/bauen-wirtschaft/umwelt-klimaschutz/gruenplusstraelen/ zum Download bereit. Dort sind auch viele weitere Informationen wie eine Übersicht der benötigten Unterlagen zu finden.

Mit dem Förderbaustein „Dach- und Fassadenbegrünung“ sollen in bebauter Ortslage der Stadt Straelen ein Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas geleistet, die natürliche Artenvielfalt durch mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere erhöht sowie das Wohn- und Arbeitsumfeld für die Bürger verbessert werden. Stadtgrün sorgt für bessere Luft, bindet Feinstaub und kühlt.

Gefördert werden Maßnahmen an und auf Bestandsgebäuden und Neubauten im Stadtgebiet. Förderfähig sind Maßnahmen der intensiven und extensiven Dachbegrünung ab einer Mindestgröße von zehn Quadratmetern Netto-Vegetationsfläche. Die Aufbaustärke bei Bestandsgebäuden und auf Carports und Garagen muss mindestens acht Zentimeter betragen. Bei Neubauten von Wohn- und sonstigen Gebäuden muss die Aufbaustärke mindestens zwölf Zentimeter betragen. Förderfähig sind außerdem Maßnahmen der Erstbegrünung von Fassaden.

Die Förderung wird durch einen einmaligen, nicht zurückzuzahlenden Zuschuss gewährt, der im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt wurde. Für die Herstellung der Vegetationsschicht bei Dachbegrünung beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 3000 Euro pro Antragsteller. Förderfähig sind Kosten der Statik, Planung, Bauleitung sowie die Baukosten für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat und Ansaat oder Pflanzung. Möglich ist auch das Anlegen einer Dachbegrünung in Eigenleistung. In diesem Fall sind die anfallenden Materialkosten zu 50 Prozent förderfähig.

Für die Herstellung einer Fassadenbegrünung beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Materialkosten, jedoch maximal 500 Euro pro Antragsteller. Gefördert werden Rankhilfen, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen. Hierzu zählt auch die Entfernung von Bodenbelägen beziehungsweise ein eventuell notwendiger Bodenaustausch.

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