Steuervorteile für reine Männervereine umstritten SPD: Gemeinnützigkeitsrecht differenziert betrachten

Die Kritik von Ehrenamtlichen aus Vereinen der Region an den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), das Gemeinnützigkeitsrecht verändern zu wollen, ist aus Sicht der Gelderner Sozialdemokraten, die sich schon länger mit dem Thema befassen, nicht differenziert genug.

 Hermann-Josef Eicker.

Hermann-Josef Eicker.

Foto: SPD

Geht es nach Scholz, soll Vereinen, die Frauen die Mitgliedschaft ohne triftigen Grund verwehren, künftig die Gemeinnützigkeit entzogen werden, ebenso die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Umgekehrt wären auch reine Frauenvereine betroffen, die Männern die Mitgliedschaft verweigern.

Hejo Eicker betont, dass es aus Sicht der Gelderner SPD um eine wichtige gesellschaftliche Debatte gehe. Sie betreffe  nur Vereine, die keinen triftigen Grund nennen können, warum ein Geschlecht ausgeschlossen worden sei. Der stellvertretende Vorsitzende des Ortsvereins nennt zwei Beispiele, die auch vor Gericht thematisiert wurden. Bei einem Ruderklub gebe es keinen Grund, ausschließlich Männer aufzunehmen, bei eine Brustkrebsselbsthilfegruppe betroffener Frauen sei das verständlich und kein Problem.

Die aktuelle Debatte gehe auf ein Urteil von 2017 zurück. Damals entschied der Bundesfinanzhof,  einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit abzuerkennen Sie hatte Frauen grundsätzlich ausgeschlossen. Die Richter wiesen damals schon darauf hin, dass sich das Urteil auch auf Vereine wie Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre auswirken könne – die ohne sachlichen Grund die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen. Diese Entscheidung ist eigentlich für alle Finanzämter in Deutschland verbindlich.

Mit berücksichtigen sollte man bei einer Neuaufstellung auch, das Vereinen wie Attac die Gemeinnützigkeit verweigert worden ist, weil politisches Engagement nicht zu den geförderten Zwecken gehört. Der Bundesfinanzhof hatte dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt.  „Allgemeinpolitische Tätigkeit“ sei nach dem geltenden Steuerrecht nicht mit der Gemeinnützigkeit.

 Eicker sagte abschließend: „Man sollte sich das Thema in Ruhe anschauen und nicht gleich populistisch argumentieren. Wenn Vereine gut begründen können, warum sie nur Männer oder Frauen aufnehmen, ist alles in Ordnung.“

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