Stadt-Chef parkte auf Behindertenparkplatz Sonderrechte für den Bürgermeister?

Geldern · Ein Foto, das den Dienstwagen von Ulrich Janssen auf einem Behindertenparkplatz zeigt, kursiert im Netz. Dort durfte er nicht parken, wie er einräumen muss. Dennoch gibt es für ihn, wenn er im Dienst ist, einige Ausnahmeregelungen.

 Für Diskussion im sozialen Netzwerk Facebook sorgt ein Foto vom Dienstwagen des Gelderner Bürgermeisters: Er hat ihn auf einem Behinderten-Parkplatz abgestellt.

Für Diskussion im sozialen Netzwerk Facebook sorgt ein Foto vom Dienstwagen des Gelderner Bürgermeisters: Er hat ihn auf einem Behinderten-Parkplatz abgestellt.

Foto: Screenshot Facebook

Ein blauer Ausweis mit dem weißen Piktogramm eines Rollstuhlfahrers berechtigt den Inhaber, sein Auto auf Behindertenparkplätzen abzustellen. Wer auf diesen extra gekennzeichneten Flächen parkt, ohne einen entsprechenden Ausweis auszulegen, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Und damit, dass das Auto sofort abgeschleppt wird.

 „Die Ausnahmegenehmigung habe ich für dienstliche Fälle tatsächlich. Ich hatte einen mehrstündigen Termin.“ - Ulrich Janssen, Bürgermeister von Geldern

„Die Ausnahmegenehmigung habe ich für dienstliche Fälle tatsächlich. Ich hatte einen mehrstündigen Termin.“ - Ulrich Janssen, Bürgermeister von Geldern

Foto: Seybert

Einen solchen Parkausweis hatte der schwarze Mercedes sicher nicht hinter der Windschutzscheibe liegen, als er unlängst gegenüber der Markt-Haltestelle in Geldern auf einem der beiden dortigen Behindertenparkplätze stand. Ein Knöllchen gab es trotzdem nicht, auch der Abschlepper rollte nicht an. Denn es handelte sich um den Dienstwagen von Bürgermeister Ulrich Janssen. Prompt fotografierte ein aufmerksamer Passant den Wagen und veröffentlichte die Aufnahme in dem Netzwerk Facebook.

Die meisten Nutzer sahen es eher gelassen, dass der Bürgermeister auf der Fläche für Behinderte parkt, neben einigen bissigen Kommentaren — "zählt CDU jetzt als Behinderung?" — wurde aber auch Unmut geäußert. Schließlich erfülle gerade der Bürgermeister doch eine Vorbildfunktion.

Auch Janssen selbst schaltete sich schließlich in die Diskussion ein. Zunächst versucht er es mit Humor, stellt dann aber doch klar: "Die Ausnahmegenehmigung habe ich für dienstliche Fälle tatsächlich, von der ich nur Gebrauch mache, wenn es gar nicht anders geht.

Auf Anfrage der RP muss er nun allerdings zurückrudern. "Das Parken des Fahrzeugs an dieser Stelle war nicht durch eine Sondergenehmigung gestattet", muss er über seinen Pressesprecher Herbert van Stephoudt einräumen. Und bittet gleichzeitig um Verständnis für seinen Fehler: "Das Parken auf einem Stellplatz, der behinderten Verkehrsteilnehmern vorbehalten ist, erfolgte, weil Herr Janssen einige Dinge zur Sankt-Maria-Magdalena-Kirche transportierte, die er anlässlich der Verabschiedung der Pfarrer Dördelmann und Hagemann aus dem Dienst der Kirchengemeinde vorbereitet hatte", teilt van Stephoudt mit.

Auch wenn Janssen an dieser Stelle ein Fehler unterlaufen ist: Wenn er im Dienst ist, hat er mehr Befugnisse als die meisten anderen Verkehrsteilnehmer. Van Stephoudt: "Aufgrund seiner zahlreichen Termine in der Innenstadt verfügt er über eine Ausnahmegenehmigung, die es ihm ermöglicht, ohne das Auslegen der Parkscheibe oder aber das Lösen eines Parkscheins in der Innenstadt zu parken." Sei der Bürgermeister hingegen privat unterwegs, löse er ein Parkticket — auch für den Dienstwagen.

Als Dienstvorgesetzter für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Geldern darf der Bürgermeister übrigens auch über gesperrte Straßen zum Einsatzleitwagen fahren — zumindest, wenn die Polizei nichts dagegen hat. Der Bürgermeister lege Wert darauf, über jede Feuerwehr-Alarmierung informiert zu werden, um sich gegebenenfalls selbst ein Bild von der Lage vor Ort machen zu können.

Ansonsten aber habe sich Janssen wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch an die Regeln zu halten. "Grundsätzlich darf ein Bürgermeister im Straßenverkehr nicht mehr, als andere Verkehrsteilnehmer auch", sagt van Stephoudt.

(cbr)
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