Geldern Soforthilfen nach Starkregenfällen

Geldern · Die Anträge müssen bis spätestens zum 15. Juli gestellt werden.

Für die von Starkregenereignissen zwischen dem 31. Mai und 8. Juni außergewöhnlich stark betroffenen Haushalten in Kevelaer, Rees, Straelen, Uedem und Wachtendonk gibt es vom Land Nordrhein-Westfalen Soforthilfen. Je nach Haushaltsgröße liegt die finanzielle Unterstützung zwischen 1000 Euro und 2500 Euro. Die Gewährung der Soforthilfe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt hat. Eine Voraussetzung ist, dass Schäden in Höhe von mindestens 5000 Euro entstanden sind, die nicht versichert werden konnten.

Neben Haushalten stellt das Land auch Kleingewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten ebenfalls nur in den genannten Kommunen Soforthilfen von 5000 Euro zur Verfügung, wenn Schäden von mindestens 10.000 Euro entstanden sind, die nicht versicherbar waren.

Anträge können ab sofort und bis spätestens 15. Juli an die Kreisverwaltung Kleve, Nassauerallee 15-23, 47 533 Kleve, gerichtet werden.

Die Antragsformulare für Privathaushalte oder Betriebe können im Internet unter www.kreis-kleve.de heruntergeladen werden. Die Richtlinie zur Gewährung von Soforthilfen des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen steht dort ebenfalls zur Verfügung.

Für weitere Auskünfte stehen Mitarbeiter der Kreisverwaltung unter Telefon 02821 85515 und 02821 85218 zur Verfügung.

(RP)
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