Geldern Sechseinhalb Jahre Haft für 24-jährigen Serienräuber

Geldern · Der Angeklagte war sichtlich nervös. Hastig wippte er mit den Beinen hin und her, die eine Hand in die andere gepresst. Bei der Urteilsverkündung schüttelte der 24-Jährige immer wieder ungläubig den Kopf. Sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe mit Option auf anschließende Sicherheitsverwahrung wegen Nötigung, schwerer Körperverletzung und räuberischer Erpressung im besonders schweren Fall – so lautete das Urteil gegen einen gebürtigen Erkelenzer vor der 2. Großen Strafkammer.

Der Angeklagte war sichtlich nervös. Hastig wippte er mit den Beinen hin und her, die eine Hand in die andere gepresst. Bei der Urteilsverkündung schüttelte der 24-Jährige immer wieder ungläubig den Kopf. Sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe mit Option auf anschließende Sicherheitsverwahrung wegen Nötigung, schwerer Körperverletzung und räuberischer Erpressung im besonders schweren Fall — so lautete das Urteil gegen einen gebürtigen Erkelenzer vor der 2. Großen Strafkammer.

Der Angeklagte soll im Mai vergangen Jahres einem flüchtigen Bekannten in Geldern mit einem Metallstab auf den Kopf geschlagen haben und ein Mobiltelefon sowie rund fünf Euro gestohlen haben. Dies passierte in der städtischen Notunterkunft an der Walbecker Straße. Daraufhin drohte der Angeklagte dem Opfer mit Prügel und brüstete sich zur Einschüchterung mit Straftaten vergangener Jahre. "Sie haben wieder einmal Angst und Schrecken verbreitet", sagte Richter Gerhard van Gemmeren als Vorsitzender der 2. Großen Strafkammer.

Durchaus ist der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt. Verurteilungen wegen Körperverletzung, Erpressung, Diebstahl und Nötigung pflastern den Lebensweg des arbeitslosen Rauschgiftkonsumenten, dessen Ex-Freundin bei der Vernehmung sagte, dass er sich wohl für das Gefängnis entschieden habe. Bereits mir 14 machte er sich erstmals schuldig, als er einen Mitschüler Prügel androhte — er wollte Süßigkeiten haben. Auch das Leben in einer Intensiv-Wohngruppe, nachdem er eine Erzieherin als Geisel nahm und mit Mord drohte, war nicht von Erfolg gekrönt.

Nach den sechseinhalb Jahren Haftstraße besteht die Möglichkeit auf eine anschließende Sicherheitsverwahrung des 24-jährigen Serientäters. Der Sachverständige des Gerichtes sieht aufgrund des Hanges zu gefährlichen Straftaten mit auffällig ähnlichem Handlungsmuster zwar eine hohe Wiederholungsgefahr, eine Resozialisierung des Angeklagten könne aufgrund des jungen Alters jedoch nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Richter Gerhard van Gemmeren machte dem jungen Mann, der mit schwarzem Kapuzenpulli und bunten Sportschuhen zu seiner Urteilsverkündung erschien, ein wenig Mut. Immerhin hätte er nun die Möglichkeit, im Rahmen seiner Haftstrafe eine Berufsausbildung in Angriff zu nehmen und so seine anschließende Sicherheitsverwahrung selbst in der Hand.

(jasi)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort