Stadtplanung in Geldern Stadt gegen „Vergnügen“ im Gewerbegebiet

Geldern · Der Rat will mit seiner Entscheidung das klassische Gewerbe stützen und schützen. Wenn überhaupt, sollen sich Vergnügungsstätten wie Spielhallen im Innenstadtbereich ansiedeln – solange sie niemanden stören.

 Die Stadt Geldern schließt Spielhallen und andere Amüsements aus ihren Gewerbegebieten aus.

Die Stadt Geldern schließt Spielhallen und andere Amüsements aus ihren Gewerbegebieten aus.

Foto: Busch, Franz-Heinrich (bsen)/Busch, Franz Heinrich (bsen)

Nach dem Willen von Verwaltung und Politik soll es in den Gelderner Gewerbegebieten keinen Platz für „Vergnügungsstätten“ geben. Darunter fallen unter anderem Spielhallen, Wettbüros, Stripteaselokale, Swingerclubs und Sexkinos. Deren Ansiedlung versucht die Stadt über Bebauungspläne aus den Gewerbegebieten herauszuhalten. Das Problem: Die Pläne basieren auf der Baunutzungsverordnung von 1986, wonach Vergnügungsstätten als „Gewerbebetriebe aller Art“ eingestuft sind. Demnach sind sie eigentlich „allgemein zulässig“. Durch eine textliche Ergänzung sollen sie jetzt ausgeschlossen werden. Der Rat der Stadt Geldern sprach sich am Donnerstag einstimmig dafür aus.