Prozess in Kleve Gericht verhängt Bewährungsstrafen im Haschisch-Prozess

Kleve/Straelen/Köln · Der 32-Jährige Angeklagte half einem Drogenhändler, einen Fahrer für eine Haschisch-Lieferung zu finden. Dafür wurde er nun zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

 Insgesamt 5,78 Kilogramm Haschisch fand die Polizei bei der Kontrolle am Grenzübergang in Straelen.

Insgesamt 5,78 Kilogramm Haschisch fand die Polizei bei der Kontrolle am Grenzübergang in Straelen.

Foto: Polizei Kleve

Tiefes Ausatmen kommt von der Anklagebank des Klever Landgerichts, während die erste große Strafkammer das Urteil gegen einen 32-jährigen Kölner verkündet. Zwei Jahre auf Bewährung bekommt der Angeklagte als Strafe dafür, dass er einem Kölner Drogenhändler half, einen Fahrer für einen Haschisch-Transport zu finden. Vier Jahre und drei Monate hatte die Staatsanwaltschaft beantragt.

Die Erleichterung ist dem 32-Jährigen nach der Urteilsverkündung anzusehen. Er kam in Handschellen, und darf ohne gehen. Fünf Monate hat er in Untersuchungshaft gesessen, konnte seine Familie kaum sehen, weil die Besuchsmöglichkeiten in den Justizvollzugsanstalten aufgrund Corona stark eingeschränkt sind. Auch eingeschüchtert wurde er in der JVA: Von einem Mitinsassen, der den Kölner Drogenhändler und Auftraggeber der Kurierfahrt kennt.

Angekommen sind die 5782 Gramm Haschisch jenes Transports aus den Niederlanden nie. Am Grenzübergang in Straelen wurde der Kurier – bei dessen Vermittlung der 32-jährige Angeklagte half – im Oktober 2019 von der Bundespolizei angehalten. Die Drogen wurden sichergestellt, der Auftraggeber blieb auf 30.000 Euro Schaden sitzen.

Und den Schaden wollte er ersetzt bekommen: vom Fahrer, vom 32-jährigen Angeklagten und von einem 44-jährigen Kölner, der auch bei der Vermittlung half und dafür jetzt ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Über Monate wurden die drei Männer bedroht, am Ende sogar auf einem Kölner Schulhof versammelt und teils von Begleitern des Kölner Drogendealers geschlagen. „Du kriegst `n Stich“, habe das Umfeld des Auftraggebers ihm zudem angedroht, so der 32-jährige.

Beide Angeklagten – der 32-Jährige ebenso wie der 44-Jährige – hatten ihre Vermittlungsbeiträge im Prozess eingeräumt. Der 32-Jährige erfuhr demnach von dem Kölner Drogenhändler, bei dem er selber Marihuana kaufte, dass diesem aufgrund einer Festnahme ein Kurier ausgefallen sei. Selber wollte der 32-Jährige nicht einspringen, versprach dem Dealer aber aus Gefälligkeit (und ohne finanziellen Anreiz), sich umzuhören.

Ein Bekannter (der 44-jährige Angeklagte) empfahl dann seinen eigenen Chef, der in Geldnot geraten war. Der Chef holte die Drogen in den Niederlanden ab, wurde aber auf dem Rückweg in Straelen festgenommen. Im Mai wurde der Kurier zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und legte Revision ein. Der Name des mutmaßlichen Auftraggebers ist den Ermittlungsbehörden bekannt.

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