KLEVE/STRAELEN Noch kein Urteil im Prozess um Messerstecherei
KLEVE/STRAELEN · Weil das Gewaltopfer im Prozess gegen einen 29-jährigen Guineer zum zweiten Mal nicht als Zeuge vor Gericht erschienen ist, musste die Verhandlung am Landgericht in Kleve erneut vertagt werden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2021 in einer Straelener Flüchtlingsunterkunft auf den anderen Mann eingestochen zu haben.
Er hat die Tat bereits im Wesentlichen eingeräumt (wir berichteten). Die erste große Strafkammer und auch die Staatsanwaltschaft hatten bereits signalisiert, dass sie auf die persönliche Aussage des Geschädigten verzichten könnten, weil es ein Polizeiprotokoll seiner früheren Aussage gibt und weil der Sachverhalt im Wesentlichen geklärt ist. Aber der Angeklagte besteht darauf, dass der Geschädigte persönlich aussagt. Der dritte Termin ist für kommenden Dienstag angesetzt. Die Kammer kann von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Zeugen von der Polizei vorführen zu lassen. Der Staatsanwalt hat zudem bereits ein Ordnungsgeld beantragt und dass der 23-Jährige die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten trägt.