Pfad in Kapellen ist laut Oberverwaltungsgericht öffentlich Das „Päddchen“ ist bald wieder frei

Kapellen · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der Stadt Geldern Recht gegeben. Die Bebauung des schmalen Weges in Kapellen durch die Eigentümer war unzulässig. Nun will die Stadt sich mit ihnen auf eine Frist einigen.

 Durch die Bebauung des „Päddchens“ in Kapellen wurde der Weg für den Rollstuhlfahrer Ralf Rosendahl enger und damit unpassierbar.

Durch die Bebauung des „Päddchens“ in Kapellen wurde der Weg für den Rollstuhlfahrer Ralf Rosendahl enger und damit unpassierbar.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Seit etwa zwei Jahren streitet sich die Stadt Geldern mit den Eigentümern eines Grundstücks am Schanzfeld in Kapellen. Es geht um die Frage, ob der 1,50 Meter breite Weg „Hinter de Höf“, auch bekannt als Gartenstraße oder „Päddchen“, bebaut werden darf oder ob es sich um einen öffentlichen Weg handelt, der für alle frei zugänglich zu sein hat. Seitdem kochen bei den Anwohnern die Emotionen hoch. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf in erster Instanz den Eigentümern Recht gegeben hatte, legte die Stadt Berufung ein. Nun liegt das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster vor, wonach die Stadt im Recht ist. Heißt: Die Eigentümer müssen der Ordnungsverfügung vom 5. Dezember 2018 Folge leisten und den Weg wieder freigeben.