Geldern Obergrenzen bei Mietzuschuss: Bericht ist online

Geldern · Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe setzen sich zusammen aus Regelsätzen, die bundeseinheitlich festgelegt sind und Kosten der Unterkunft, die örtlich angemessen sein müssen. Die Kosten der Unterkunft wiederum setzen sich zusammen aus Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten, die in ihrer Höhe sehr unterschiedlich sind, so der Kreis Kleve in einer Pressemitteilung. Der Gesetzgeber schreibt deshalb vor, dass die von den Kommunen zu zahlenden Beträge für die Unterkunftskosten der Entwicklung auf dem örtlichen Wohnungsmarkt folgend beständig angepasst werden müssen.

Zur Ermittlung der Mietobergrenzen und zur Feststellung, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft übernommen werden können, hat der Kreis Kleve bei der Firma 'empirica ag' eine wissenschaftliche Analyse in Auftrag gegeben. 'Empirica' hat die Angebotsmieten und deren Entwicklung im Kreis Kleve betrachtet und dabei über 7000 Wohnungsmieten ausgewertet. Der Datenbestand bis Dezember 2015 stellt sicher, dass die zahlreichen Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt, zum Beispiel durch die erhöhte Nachfrage von Studenten und Flüchtlingen, berücksichtigt wurden.

Im Ergebnis kann im Bericht von 'empirica' nachgelesen werden, bei welcher Familiengröße an welchem Wohnort bis zu welchem Preis die Kosten als angemessen gelten. Die von 'empirica' ermittelten Beträge hat der Kreis Kleve nun übernommen und seine Richtlinien aktualisiert.

Die neuen Mietobergrenzen finden Interessierte im Internet des Kreises Kleve über folgenden Direktlink: https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich4/mietobergrenzen-fuer-die-kosten-der-unterkunft/.

(RP)
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