Prozessauftakt am Montag in Kleve Schlüsseldienstprozess neu aufgerollt

Kleve/Geldern · Im August 2018 waren sie zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nach einer teilweise erfolgreichen Revision stehen ein 60-jähriger Gelderner und ein 41-jähriger Weezer seit Montag erneut vor dem Klever Landgericht.

Dem 60-jährigen Angeklagten wurden im Gerichtssaal die Handfesseln abgenommen.

Dem 60-jährigen Angeklagten wurden im Gerichtssaal die Handfesseln abgenommen.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Den großen Verhandlungssaal im Klever Landgericht kennen der 60-jährige Gelderner und der 41-jährige Weezer noch gut. Von Anfang bis Mitte 2018 nahmen die beiden regelmäßig dort Platz – als Angeklagte in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafprozess, der mit Freiheitsstrafen endete. Zu sechs Jahren und sechs Monaten war der Gelderner damals verurteilt worden, zu drei Jahren und neun Monaten der Weezer. Schuldig des gewerbsmäßigen Bandenbetruges, der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Die Angeklagten und auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Revision ein, und der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teils auf. Seit Montag wird die Sache daher vor einer anderen Kammer des Klever Landgerichts teils neu verhandelt. Es geht – damals wie heute – um die Dienstleistungen eines Gelderner Unternehmens namens „Deutsche Schlüsseldienst Zentrale“ (DSZ), für das die beiden Männer verantwortlich zeichneten. Von Geldern aus operierte die Firma deutschlandweit, bot vor allem Türöffnungen an für Menschen, die ihre Haus- und Wohnungstürschlüssel vergessen oder verloren hatten. Wer einen Schlüsseldienst suchte, der landete telefonisch in Geldern – oft, ohne es zu wissen. Denn die DSZ suggerierte Ortsansässigkeit. Tatsächlich aber kamen die Monteure meist nicht aus dem jeweiligen Wohnort der Kunden, sondern von weiter weg. Betrug sei das, so das erste Urteil.