Jahreshauptversammlung des MFC-Saturn Kerken Carlo Ernsting für 25 Jahre geehrt

Kerken · Die Modellflieger des MFC Saturn Kerken hatten endlich wieder ihre Jahreshauptversammlung. Der Flugtag im Ende Juli war ein großer Erfolg.

 Vorsitzender Thomas Mesenhol (l.) mit dem Geehrten Carlo Ernsting.

Vorsitzender Thomas Mesenhol (l.) mit dem Geehrten Carlo Ernsting.

Foto: Verein MFC Saturn

Mit einer Corona-bedingten Verspätung fand beim MFC-Saturn Kerken die Jahreshauptversammlung statt. Vorsitzender Thomas Mesenhol begrüßte 24 von insgesamt 47 aktiven Mitgliedern und wies in seinem Geschäftsbericht auf eine Vielzahl von Aktivitäten hin, verbunden mit dem Dank an die Mitglieder, die  kräftig mit angepackt haben, um die auf Grund der Corona-Krise zwangsläufig vernachlässigten Aufgaben zu erledigen. Die Kassenlage ist beim Verein zufriedenstellend, jedoch hängt hier das Damoklesschwert der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers in der Luft. So nahm denn auch dieses Thema breiten Raum in der Diskussion ein, ob einer Reparatur oder Ersatzbeschaffung oder dem Einsatz von Mährobotern der Vorzug zu geben ist. Es gibt bereits Vereine, die Mähroboter einsetzen. Dies verursacht jedoch hohe Kosten für die Erstbeschaffung. Eine Entscheidung steht noch aus. Keine leichte Entscheidung, zumal vier Vereinsmitglieder mit einem Aufwand von über 300 Arbeitsstunden den vorhandenen Mäher in Stand gesetzt haben. Nach dem Geschäftsbericht und dem Kassenbericht wurde dem Vorstand einstimmig Entlastung erteilt. Schnell waren auch die vier neuen Beisitzer gefunden, die satzungsgemäß im Zweijahresrhythmus zu wählen sind.Im Jahresrückblick lässt sich sagen: Der Flugtag im Ende Juli war ein großer Erfolg. So konnte sich der Verein nach längerer Zwangspause wieder einer breiten Öffentlichkeit präsentieren. Eine Wiederholung in 2023 ist deshalb geplant. Die Jahresabschlussfeier muss leider ausfallen. Wesentliche Themen waren die EU-Kennzeichnungspflicht und der Kenntnisnachweis. Nach neuen EU-Bestimmungen muss jedes Modellflugzeug mit einer EU-Kennung, die am Modellflugzeug anzubringen ist, versehen sein. Die Kennung wird vom Bundesluftfahrtamt vergeben.Im Zusammenhang mit dem neuen EU-Recht muss jeder Modellflieger einen Kenntnisnachweis erbringen, der ihn zum Fliegen eines Modellflugzeuges berechtigt. Ohne diesen Nachweis darf kein Pilot ein Modellflugzeug steuern. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Modellpilot über theoretische Grundkenntnisse für den Modellflugbetrieb verfügt. Der Nachweis ist EU-weit nach dem jeweiligen Landesrecht zu erbringen, das heißt für die Niederlande, Österreich oder Frankreich sind jeweils gesonderte Kenntnisnachweise erforderlich.

Für 2023 sind wieder zahlreiche Aktivitäten geplant, wie Anfliegen, Seglerwettbewerb, Ballonstechen, Flugtag, Tag mit Kindern. Zum Abschluss konnte Carlo Ernsting für 25-jährige Vereinszugehörigkeit mit einer Urkunde und einem Geschenk geehrt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort