Geldern Missbrauch: Gelderner vor Gericht

Geldern · Revision: Zwei Mädchen mussten erneut im Zeugenstand.

Vier Jahre Haft sollte ein Gelderner (63) mit Beschluss vom 13. März 2014 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 22 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen verbüßen. Doch die Verteidigung legte Revision ein - mit Erfolg. Durch Beschluss des Bundesgerichtshofes wurde das Urteil des Landgerichts aufgehoben, da das Landgericht seinerzeit eine Bescheinigung verlesen und nicht den diese Bescheinigung ausstellenden Arzt vernommen hatte.

Im nun erneut aufgenommenen Prozess am Landgericht Kleve standen die beiden Mädchen bereits im Zeugenstand. Die 20-Jährige - und Ältere der beiden - sagte gegen den Exfreund ihrer Großmutter aus. Sie erklärte, dass sie circa zwei Jahre lang mindestens zweimal pro Monat das Wochenende bei dem Angeklagten verbracht hatte. Während dieser Zeit sei es öfter zu sexuellen Übergriffen gekommen, so die junge Frau. Ihre Halbschwester, die derzeit das sechste Schuljahr besucht, erklärte, dass der Angeklagte mit ihr gebadet habe und sie ihn gewaschen habe. Beide verneinten aber die Frage von Richter Gerhard van Gemmeren danach, ob der 64-Jährige sie zu einer Handlung gezwungen habe. Der Angeklagte selbst sagte nicht aus. Weitere Zeugen werden noch im Juli ihre Aussage zu den Vorfällen machen. Das Urteil wird am 6. August erwartet.

(mvds)
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